Basiskonzept

im Schutzkonzept
Grundlage des Schutzkonzepts

Basiskonzept

Was bedeutet für uns Schutz?

Sport und Gemeinschaft leben von Vertrauen, Respekt und gegenseitiger Verantwortung. Dieses Schutzkonzept beschreibt, wie wir als Turngemeinde Herford von 1860 e.V. (TG Herford) sichere Räume gestalten und wie wir gemeinsam Verantwortung für den Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt übernehmen.

Es richtet sich an alle, die Teil unseres Vereins sind – Kinder, Jugendliche, Eltern, Übungsleitungen, Ehrenamtliche und hauptamtlich Tätige. Es schafft Klarheit darüber, wofür wir stehen, welche Regeln gelten und wie wir handeln, wenn Unsicherheiten oder Verdachtsmomente auftreten.

Dieses Dokument soll Orientierung geben, Sicherheit schaffen und Transparenz ermöglichen. Es lädt dazu ein, Verantwortung nicht als Belastung, sondern als Teil einer starken und achtsamen Vereinskultur zu verstehen.

1. Selbstverständnis und Haltung

Wofür stehen wir als Verein?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wofür die TG Herford im Schutzkontext steht
  • warum Schutz Teil unserer Vereinsidentität ist
  • welche Grundhaltung für alle Verantwortlichen verbindlich gilt


Die TG Herford versteht Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt als grundlegenden Bestandteil ihrer Vereinsidentität. Schutz ist für uns keine Einzelmaßnahme, kein Projekt und keine Reaktion auf äußeren Druck – sondern Ausdruck unserer Haltung und unseres Selbstverständnisses.

Das zeigt sich besonders dort, wo viele Menschen Verantwortung übernehmen: in vereinsweiten Qualifizierungs- und Engagementformaten (z. B. im Vereinsheld-/NextGen-Kontext) ebenso wie in dauerhaften Settings mit hoher Nähe und Abhängigkeit (z. B. Betreuung, Bildung, Frühpädagogik).

Ein sicherer Verein entsteht nicht zufällig.
Er entsteht durch Haltung, Struktur und konsequentes Handeln.

Konkret heißt das: Wir verbinden Standards (Regeln), Zuständigkeiten (Struktur) und regelmäßige Befähigung (Qualifizierung) so, dass sie im Alltag tatsächlich funktionieren.

Sport, Bildung, Betreuung und Jugendarbeit sollen bei uns sichere Räume sein. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialem Hintergrund, sexueller Identität, Religion, Beeinträchtigung oder Leistungsniveau respektiert, beteiligt und geschützt werden.

Die TG Herford ist nicht ausschließlich ein Sportverein. Neben dem organisierten Sport engagieren wir uns in vielfältigen Arbeitsfeldern. Das Engagement liegt unter anderem:

  • in der offenen Ganztagsbetreuung,
  • in schulischen Mittags- und Bildungsangeboten,
  • im Bewegungskindergarten,
  • in Kooperationen mit Schulen, Kindertagesstätten und Jugendzentren,
  • in der Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen,
  • in der Jugendhilfe sowie in der Jugendkulturarbeit.


Diese Vielfalt ist ein Schutzfaktor – und zugleich ein klarer Auftrag zur Struktur: Je mehr Settings wir gestalten, desto wichtiger sind einheitliche Mindeststandards, klare Schnittstellen und verlässliche Ansprechwege. Gerade Kooperationssettings (z. B. Schule/Träger/weitere Partner) werden deshalb im Schutzsystem ausdrücklich mitgedacht.

Dieses Basisschutzkonzept gilt für alle Tätigkeitsbereiche, Einrichtungen, Angebote und Kooperationsformen der TG Herford.

Unsere Haltung basiert auf Respekt, Wertschätzung, Offenheit, Achtsamkeit und Transparenz. Diese Werte prägen nicht nur das sportliche Miteinander, sondern ebenso pädagogische Prozesse, Entscheidungsstrukturen, Führungsverantwortung und den Umgang mit Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen.

Diese Haltung wird unter anderem im Rahmen der Initiative „Vereinsheld“ aktiv weiterentwickelt.

In Beteiligungsformaten wie dem Workshop zu sportpolitischen Leitlinien reflektieren Mitglieder, Ehrenamtliche und Jugendliche gemeinsam, wie Schutzkultur, Fairness, Vielfalt und Verantwortung konkret im Vereinsalltag verankert werden.

In der TG Herford werden diese Werte nicht nur benannt, sondern in konkrete Formate übersetzt – z. B. über Qualifizierung, Feedback-Routinen und Beteiligungsformate. So wird Schutzkultur im Alltag sichtbar (nicht nur im Dokument).

Wir sind uns bewusst, dass insbesondere im Sport, aber auch in pädagogischen und betreuenden Kontexten, Nähe entstehen kann – durch körperliche Interaktion, emotionale Bindung, Leistungsbewertung, Hierarchien und Vertrauensverhältnisse.

Trainer*innen, Übungsleitungen, pädagogische Fachkräfte und weitere Verantwortungsträger verfügen über Entscheidungs- und Bewertungsmacht, etwa in Bezug auf Einsatzzeiten, Förderung, Anerkennung oder Entwicklungsmöglichkeiten. Das betrifft klassische Trainingssituationen ebenso wie Bildungs- und Betreuungssettings, in denen Übergänge, Abholsituationen, Aufsicht und Alltagsnähe eine Rolle spielen. Auch digitale Kommunikationsräume im Vereinsbezug werden dabei als Nähe- und Abhängigkeitsraum verstanden.

Aus dieser Nähe und diesen Strukturen ergibt sich eine besondere Verantwortung für alle Personen mit Leitungs-, Betreuungs-, Ausbildungs- oder Vorbildfunktion. Die TG Herford erkennt diese Verantwortung ausdrücklich an und gestaltet ihre Strukturen entsprechend. Dazu gehören bei uns unter anderem verbindliche Standards (z. B. Kodex/Erklärungen), Qualifizierungselemente und klare Interventions- und Beschwerdewege.

Die TG Herford steht ausdrücklich für eine demokratische, diskriminierungsfreie und vielfältige Vereinskultur. Extremistische, rassistische oder menschenfeindliche Haltungen widersprechen den Grundwerten des Vereins und werden im Rahmen der Schutzstruktur präventiv adressiert.

Dabei gilt für uns ein zentraler Grundsatz:

Maßgeblich ist nicht die Intention der handelnden Person, sondern das Erleben der betroffenen Person.

Die TG Herford ist gemäß ihrer Satzung parteipolitisch neutral. Diese Neutralität bezieht sich ausschließlich auf politische Positionierungen und weltanschauliche Ausrichtungen.

Im Schutzkontext gilt das fachliche Prinzip der Parteilichkeit. Parteilichkeit bedeutet hier, die Perspektive und den Schutzbedarf der betroffenen Person in den Mittelpunkt zu stellen. Entscheidungen orientieren sich am Schutzauftrag und an der Sicherheit der betroffenen Person – nicht an institutionellen Interessen, Loyalitäten oder hierarchischen Abhängigkeiten.

Im Alltag bedeutet das: Wir sichern zuerst Schutz und Handlungsfähigkeit – und klären dann strukturiert, fair und dokumentiert das weitere Vorgehen.

Parteilichkeit im Schutzkontext ist keine Vorverurteilung beschuldigter Personen. Sie bedeutet vielmehr, Schutzinteressen im Zweifel höher zu gewichten als Organisationsinteressen und Verfahren konsequent am Kindeswohl beziehungsweise am Wohl schutzbedürftiger Personen auszurichten.

Diese Prinzipien sind handlungsleitend für Prävention, Beteiligung und Intervention.

Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt bedeutet für die TG Herford konkret:

  • aufmerksam hinzusehen und nicht wegzuschauen,
  • Wahrnehmungen, Unsicherheiten und Hinweise ernst zu nehmen,
  • Betroffenen zu glauben und sie zu schützen,
  • klare Grenzen zu benennen und konsequent zu handeln,
  • Verantwortung gemeinsam zu tragen.


Diese Haltung wird in der TG Herford durch konkrete Standards gestützt – z. B. durch verpflichtende Orientierung für Tätige, durch dokumentierte Verfahren und durch Qualifizierungselemente. So wird aus einer Haltung ein verlässliches, überprüfbares Schutzhandeln.

Diese Grundsätze gelten in allen Arbeitsfeldern – im Training ebenso wie in pädagogischen Angeboten, in digitalen Räumen ebenso wie bei Veranstaltungen oder Kooperationen. Das umfasst ausdrücklich auch projektförmige und offene Formate (z. B. Ferienangebote, Events oder vereinsbezogene digitale Kommunikation), weil dort Zuständigkeiten besonders klar sein müssen.

Interpersonelle Gewalt beginnt nicht erst bei strafrechtlich relevanten Taten. Sie kann sich in Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, Nötigung, sexualisierten Übergriffen, diskriminierendem oder demütigendem Verhalten zeigen. Strafbare Handlungen – etwa sexualisierte Übergriffe, Missbrauch, exhibitionistische Handlungen oder die Herstellung, der Besitz oder die Verbreitung entsprechender Darstellungen – machen eine konsequente interne und externe Reaktion erforderlich.

Gleichzeitig beginnt Schutzkultur deutlich früher: in Sprache, Haltung, Transparenz, Beteiligung, klar geregelten Zuständigkeiten und einer Organisation, die Risiken reflektiert und Verantwortung übernimmt.

Eine Kultur des Hinsehens lebt davon, dass sich alle im Verein äußern dürfen und gehört werden – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Ehrenamtliche und Hauptamtliche.

Fehler, Unsicherheiten oder Grenzverletzungen werden nicht tabuisiert. Sie werden reflektiert und genutzt, um Strukturen, Abläufe und Handeln zu verbessern. Rückmeldungen verstehen wir als Qualitätsimpuls: Hinweise aus dem Vereinsalltag, aus Qualifizierungen oder aus Beteiligungsformaten fließen in die Weiterentwicklung unserer Standards ein. Damit wird Schutzarbeit Teil der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung – nicht nur Krisenreaktion. Schutz bedeutet für uns nicht, Probleme zu verschweigen, sondern sie verantwortungsvoll zu bearbeiten.

Hinweise werden ernst genommen. Betroffenen wird geglaubt. Niemand wird unter Druck gesetzt, etwas beweisen zu müssen. Der Schutz der betroffenen Person steht immer an erster Stelle.

Die Schutzstruktur der TG Herford basiert auf einem balancierten Schutzverständnis. Nachhaltiger Schutz entsteht nicht allein durch Kontrolle oder Regeln, sondern durch das Zusammenspiel dreier gleichwertiger Dimensionen.

Schutz

Schutz umfasst alle strukturellen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen, die Risiken minimieren und klare Handlungswege schaffen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 72a SGB VIII
  • Ehrenkodex und Selbstverpflichtungserklärungen
  • klar definierte Beschwerde- und Interventionswege
  • Rollen- und Zuständigkeitsklarheit
  • dokumentierte Verfahren im Verdachtsfall

Diese Bausteine sind in der TG Herford als wiederkehrende Standards in Personalprozessen, Leitungsarbeit und Dokumentationslogik verankert.

Schutz schafft Sicherheit durch Transparenz, Verlässlichkeit und klare Grenzen.

Beteiligung

Beteiligung bedeutet, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene aktiv in Schutzprozesse einbezogen werden.

Schutz gelingt nur, wenn:

  • Kinder ihre Rechte kennen,
  • Beschwerdewege verständlich sind,
  • Rückmeldungen ernst genommen werden,
  • Gesprächsräume existieren,
  • Mitgestaltung möglich ist.

Beteiligung wird dabei sowohl formal (z. B. Jugendstrukturen) als auch prozessorientiert über offene Beteiligungsformate umgesetzt. Sie stärkt die Wahrnehmung von Grenzen und fördert eine Kultur des Hinsehens.

Befähigung

Befähigung umfasst die kontinuierliche Qualifizierung und Sensibilisierung aller Beteiligten.

Dazu gehören:

  • PSIG-Module in der ÜL-C- und Trainer-Ausbildung,
  • Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche,
  • Fallarbeit und Reflexionsformate,
  • Sensibilisierung für Täterstrategien,
  • Stärkung persönlicher Handlungssicherheit.

Damit ist Schutzkompetenz Bestandteil von Qualifizierung – praxisnah, fallorientiert und auf typische Vereinssituationen bezogen.

Befähigung schafft Kompetenz, nicht nur Wissen.

Schutz entsteht in Balance

Fehlt eine dieser drei Dimensionen, entsteht ein Ungleichgewicht:

  • Reiner Fokus auf Kontrolle erzeugt Misstrauenskultur.
  • Beteiligung ohne Struktur erzeugt Unsicherheit.
  • Schulung ohne klare Zuständigkeiten bleibt wirkungslos.

Die TG Herford versteht Schutz daher als dynamischen Balanceprozess zwischen Struktur, Haltung und Kompetenz.

Der Vorstand der TG Herford übernimmt die strategische Gesamtverantwortung für den Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt. Schutz ist eine dauerhafte Führungsaufgabe und Grundlage für Vertrauen, Qualität und Glaubwürdigkeit in allen Arbeitsfeldern des Vereins.

Gleichzeitig basiert unser Schutzsystem auf einem klar geregelten Zusammenspiel von Vorstand, beauftragten Personen, Fachabteilungen, Fachbereichen, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Verantwortung wird dort wahrgenommen, wo sie organisatorisch und fachlich verankert ist.

Gerade weil die TG Herford organisatorisch zwischen Fachabteilungen und Fachbereichen unterscheidet, ist die Zuständigkeitslogik so gestaltet, dass Verantwortung dort greift, wo sie fachlich und organisatorisch tatsächlich verankert ist.

Dieses Basisschutzkonzept ist ein verbindliches Vereinsleitdokument. Es formuliert Standards, die für alle im Verein Tätigen gelten. Für hauptamtlich Beschäftigte können sich daraus dienstliche Verpflichtungen ergeben. Ehrenamtlich Tätige verpflichten sich im Rahmen ihrer Vereinszugehörigkeit zur Einhaltung der hier festgelegten Grundsätze.

Abweichungen von den Regelungen dieses Basisschutzkonzeptes sind nicht zulässig. Konkretisierungen erfolgen ausschließlich durch darauf aufbauende Themenmodule oder bereichs- und settingspezifische Appendices.

Die TG Herford orientiert sich an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz sowie an anerkannten fachlichen Standards der Prävention und Intervention. Schutzmaßnahmen erfolgen in Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Ziel ist es, ein Schutzsystem zu etablieren, das

  • präventiv wirkt,
  • Beteiligung ermöglicht,
  • Transparenz schafft und
  • im Verdachtsfall klar, strukturiert und professionell handlungsfähig ist.


Ein sicherer Verein entsteht nicht durch gute Absichten allein.

Er entsteht durch Haltung – und durch konsequentes Handeln.

Nachdem die Grundhaltung und das Selbstverständnis beschrieben sind, wird im folgenden Kapitel geregelt, für welche Bereiche und Personengruppen dieses Schutzkonzept verbindlich gilt.

Für wen gilt das Schutzkonzept?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • für welche Bereiche dieses Schutzkonzept gilt
  • für welche Personen es verbindlich ist
  • wie Basiskonzept, Themenmodule und Appendices zusammenhängen


Dieses Basisschutzkonzept gilt verbindlich für die gesamte TG Herford. Es bildet den übergeordneten Rahmen für alle ergänzenden Themenmodule sowie für bereichs- und settingspezifische Appendices und Anlagen.

Alle nachgeordneten Dokumente konkretisieren dieses Basiskonzept, ersetzen es jedoch nicht. Im Zweifel gelten die Regelungen des Basiskonzeptes vorrangig.

Das Basisschutzkonzept ist Bestandteil der vereinsinternen Ordnungs- und Leitstruktur. Es konkretisiert die Schutzverpflichtung der TG Herford gemäß ihrer Satzung in der jeweils gültigen Fassung und definiert verbindliche Mindeststandards für Prävention, Intervention und Weiterentwicklung.

Das Schutzsystem der TG Herford ist mehrstufig aufgebaut. Das Basiskonzept definiert Grundhaltung, Struktur und Verfahren. Darauf aufbauend konkretisieren Themenmodule, Appendices und Anlagen die praktische Umsetzung in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und Organisationsbereichen.

In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass Settings mit besonderem Nähe- und Abhängigkeitsrisiko – wie der Schwimmbereich, der frühkindliche Bereich oder schulische Kooperationssettings – nicht nur allgemein unter das Basiskonzept fallen, sondern durch spezifische Regelungen und Risikoanalysen ergänzt werden.

Das Basiskonzept schafft den verbindlichen Rahmen; settingspezifische Ausführungen konkretisieren diesen, ohne ihn zu ersetzen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf sämtliche organisatorischen Ebenen der TG Herford. Er umfasst alle Angebote, Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen sowie alle Sport-, Bildungs-, Betreuungs- und Kooperationssettings.

Dies gilt unabhängig davon, ob Angebote regelmäßig oder projektbezogen stattfinden, ob sie vereinsintern oder in Kooperation mit externen Partnern durchgeführt werden und ob sie durch Eigenmittel, Förderprogramme oder Drittmittel finanziert sind.

Das Schutzkonzept gilt ausdrücklich auch für digitale Räume und Kommunikationsformen, sofern diese im Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten stehen. Digitale Interaktion unterliegt denselben Schutzstandards wie analoge Begegnungen.

Es gilt für alle Fachabteilungen und Fachbereiche der TG Herford. Derzeit sind dies:

Badminton, Basketball, Billard, Budo, Darts, Eiskunstlauf, Fechten, Handball, Jonglage & mehr, Kegeln, Leichtathletik, Parkour, Tischtennis, Turnen, Volleyball, Taekwondo sowie die Fachbereiche TG AKTIV, TG EDU, TG FIT, TG ESPORT, TG KIDS, TG PLAY und TG SWIM.

Alle Fachabteilungen und Fachbereiche sind verpflichtet, die Regelungen dieses Schutzkonzeptes umzusetzen und in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich aktiv zu leben. Bereichs- oder sportartspezifische Besonderheiten werden in Themenmodulen oder Appendices konkretisiert.

Der persönliche Geltungsbereich umfasst alle Personen, die im Rahmen der TG Herford tätig sind oder an Angeboten teilnehmen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 27 Jahre,
  • erwachsene Mitglieder,
  • ehrenamtlich Tätige mit und ohne Lizenz,
  • hauptamtlich Beschäftigte,
  • Honorarkräfte,
  • Praktikant*innen,
  • Freiwilligendienstleistende (z. B. FSJ oder BFD),
  • Kooperationspartner und externe Dienstleistende.


Für Personen mit Leitungs-, Betreuungs- oder Aufsichtsfunktionen gelten erhöhte Sorgfalts- und Vorbildpflichten. Sie tragen eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der hier beschriebenen Schutzstandards.

Dieses Basisschutzkonzept ist ein verbindliches Vereinsleitdokument. Für hauptamtlich Beschäftigte können sich daraus dienstliche Verpflichtungen ergeben. Ehrenamtlich Tätige verpflichten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der hier festgelegten Grundsätze.

Die Verbindlichkeit umfasst ausdrücklich sowohl klassische Trainings- und Wettkampfsituationen als auch Bildungs- und Betreuungskontexte, offene Angebote, Projektformate, Kooperationssettings mit Schulen oder Kitas sowie vereinsbezogene digitale Räume.

Schutz endet nicht an Organisationsgrenzen, sondern gilt in jedem Setting, in dem die TG Herford Verantwortung übernimmt.

Nachdem der Geltungsbereich geklärt ist, folgt nun die inhaltliche Grundlage: das gemeinsame Verständnis von interpersoneller Gewalt und zentralen Begrifflichkeiten.

Was verstehen wir unter interpersoneller bzw. sexualisierter Gewalt?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • was wir unter interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt verstehen
  • welche Formen von Gewalt relevant sind
  • welche Begriffe im weiteren Verlauf verbindlich gelten


Ein gemeinsames Verständnis von Gewalt ist die fachliche Grundlage für Prävention, Beteiligung und handlungssichere Intervention. Die TG Herford versteht den Schutz vor interpersoneller Gewalt ausdrücklich einschließlich sexualisierter Gewalt.

Dieses Kapitel schafft begriffliche Klarheit. Es definiert, wovon im weiteren Verlauf des Schutzkonzeptes gesprochen wird, und legt das gemeinsame Verständnis fest, das für alle weiteren Regelungen maßgeblich ist.

Die TG Herford verwendet im Basisschutzkonzept überwiegend den Sammelbegriff „interpersonelle Gewalt“. Dieser Begriff umfasst alle Formen von Gewalt zwischen Personen – ausdrücklich einschließlich sexualisierter Gewalt.

Sexualisierte Gewalt ist eine besonders sensible und schwerwiegende Erscheinungsform interpersoneller Gewalt. Sie ist gekennzeichnet durch die Ausnutzung von Macht-, Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnissen unter Einsatz sexualisierter Handlungen, Sprache oder Grenzüberschreitungen.

Das im Verein benannte PSiG-Team steht für „Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt“. Die doppelte Benennung macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt nicht nur implizit mitgemeint ist, sondern ausdrücklich sichtbar benannt wird.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf des Schutzkonzeptes in der Regel der Begriff „interpersonelle Gewalt“ verwendet. Dieser schließt sexualisierte Gewalt stets ein, sofern nicht ausdrücklich differenziert wird.

Wo es fachlich erforderlich ist – insbesondere in Interventions-, Schulungs-, Präventions- oder Datenschutzkontexten – wird sexualisierte Gewalt ausdrücklich benannt.

Interpersonelle Gewalt bezeichnet alle Formen von Handlungen oder Unterlassungen, durch die Menschen körperlich, seelisch oder in ihrer Selbstbestimmung verletzt oder beeinträchtigt werden.

Gewalt kann dabei:

  • offen oder subtil auftreten,
  • einmalig oder wiederholt stattfinden,
  • mit oder ohne Körperkontakt erfolgen,
  • absichtlich oder aus mangelnder Sensibilität entstehen.


Entscheidend ist nicht die Intention der handelnden Person, sondern das Erleben der betroffenen Person.

Interpersonelle Gewalt wird im Verständnis der TG Herford nicht erst dann relevant, wenn strafrechtliche Grenzen überschritten werden. Bereits Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch können Schutzmaßnahmen erforderlich machen.

Im Vereinsalltag können Grenzverletzungen beispielsweise in Trainingssituationen mit körpernahen Korrekturen, in Umkleide- und Duschbereichen (z. B. im Schwimmbereich), in offenen Angeboten ohne feste Gruppenbindung (z. B. Open-Day-Formate) oder in digitalen Kommunikationsräumen (z. B. vereinsbezogene Chats, eSport- oder Projektkontexte) auftreten.

Gerade weil viele dieser Situationen alltäglich erscheinen, ist ein klares gemeinsames Gewaltverständnis für alle Beteiligten entscheidend.

Interpersonelle Gewalt kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Dazu zählen insbesondere:

Körperliche Gewalt
Handlungen wie Schlagen, Stoßen, Festhalten, Zwingen zu Handlungen oder jede Form körperlicher Misshandlung.

Psychische Gewalt
Demütigungen, Beschimpfungen, Bloßstellungen, Drohungen, systematische Abwertung oder soziale Ausgrenzung.

Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Sprache, unerwünschte Berührungen, übergriffige Annäherungen, Missbrauch oder jede Handlung, bei der Sexualität zur Machtausübung eingesetzt wird.

Digitale Gewalt
Belästigungen, Bloßstellungen, Weitergabe von Bildern ohne Einwilligung, Hasskommentare, Cybermobbing oder sexualisierte Kontaktanbahnungen über digitale Medien.

Diskriminierende Gewalt
Gewalt aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Identität, Beeinträchtigung oder anderen personenbezogenen Merkmalen.

Strukturelle Gewalt
Machtmissbrauch, unangemessene Hierarchien, intransparente Entscheidungsstrukturen oder ausgenutzte Abhängigkeitsverhältnisse.

Strukturelle Gewalt entsteht nicht nur durch individuelles Fehlverhalten, sondern auch durch intransparente Entscheidungswege, unklare Zuständigkeiten oder fehlende Beteiligungsmöglichkeiten.

Die TG Herford begegnet diesem Risiko bewusst durch klar geregelte Verantwortungsstrukturen, Beteiligungsformate für junge Engagierte (z. B. NextGen-Kontexte) sowie durch verbindliche Beschwerde- und Meldewege.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Entscheidend ist stets das Erleben der betroffenen Person.

Interpersonelle Gewalt zeigt sich im Vereinsalltag nicht nur in eindeutig übergriffigen Situationen. Häufig entstehen Risiken in wiederkehrenden, alltagsnahen Konstellationen, in denen Nähe, Vertrauen und Abhängigkeiten zusammentreffen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Umkleide- und Duschsituationen,
  • Hilfestellungen mit Körperkontakt,
  • Einzelkontakte oder 1:1-Situationen,
  • Fahr- und Begleitsituationen,
  • private digitale Kommunikation,
  • leistungsbezogene Entscheidungen und Bewertungen.


Risiken entstehen nicht erst im Ausnahmefall, sondern überall dort, wo unbeobachtete Räume, unklare Rollen oder informelle Regeln entstehen. Prävention bedeutet daher die bewusste Gestaltung typischer Vereinssituationen mit klaren Standards, transparentem Handeln und einer Kultur des Ansprechens.

Konkrete Schutzstandards werden in den folgenden Kapiteln geregelt.

Um angemessen reagieren zu können, unterscheidet die TG Herford zwischen unterschiedlichen Schweregraden.

Grenzverletzungen
Grenzverletzungen sind Überschreitungen persönlicher Grenzen, die häufig unbeabsichtigt, aus Unsicherheit oder mangelnder Sensibilität entstehen. Sie können verbal, emotional oder körperlich erfolgen. Grenzverletzungen müssen erkannt, benannt und reflektiert werden. Eine respektvolle Haltung und die Bereitschaft zur Korrektur sind entscheidend.

Übergriffe
Übergriffe sind bewusste Grenzüberschreitungen. Sie geschehen nicht zufällig, sondern nutzen Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisse aus. Übergriffe erfordern konsequentes Handeln und strukturierte Schutzmaßnahmen.

In leistungs- oder wettkampforientierten Settings – etwa in mehrmals wöchentlichen Trainingsstrukturen, im Wettkampfbetrieb oder bei intensiver Trainer-Schüler-Bindung – können Abhängigkeitsverhältnisse besonders ausgeprägt sein.

Auch in Bildungs- und Betreuungskontexten (z. B. OGS oder frühkindliche Settings) entstehen hierarchische Beziehungen, die besondere Sensibilität und strukturelle Schutzmechanismen erfordern.

Strafbare Handlungen
Strafbare Handlungen verstoßen gegen geltendes Recht. Dazu zählen insbesondere sexualisierte Übergriffe, Nötigung, Missbrauch, exhibitionistische Handlungen sowie die Herstellung, der Besitz oder die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt. In solchen Fällen sind neben vereinsinternen Maßnahmen externe Fachstellen und gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden einzubeziehen.

Sportliche und pädagogische Settings sind häufig durch besondere Nähe, Vertrauen und Hierarchien geprägt. Trainer*innen, Übungsleitungen, Betreuende oder Leitungspersonen verfügen über Entscheidungs- und Bewertungsmacht, etwa in Bezug auf Einsatzzeiten, Leistungsentwicklung, Förderung oder Anerkennung.

Diese Machtverhältnisse sind funktional notwendig, können jedoch – bewusst oder unbewusst – missbraucht werden. Die TG Herford verpflichtet sich daher, Machtverhältnisse transparent zu machen, zu reflektieren und durch klare Regeln, Beteiligung und Kontrollmechanismen zu begrenzen.

Für die TG Herford gelten folgende Grundsätze:

  • Wahrnehmungen, Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen.
  • Betroffenen wird grundsätzlich geglaubt.
  • Niemand wird unter Druck gesetzt, etwas zu beweisen.
  • Der Schutz der betroffenen Person hat Vorrang vor institutionellen Interessen.


Ob eine Situation als belastend, grenzüberschreitend oder gewaltvoll erlebt wird, entscheidet nicht die Intention der handelnden Person, sondern das Erleben der betroffenen Person.

Diese Haltung ist handlungsleitend für Prävention, Beteiligung und Intervention.

Auf Grundlage der definierten Begriffe wird im nächsten Kapitel betrachtet, welche Zielgruppen im Verein besonderen Schutz benötigen.

Welche Zielgruppen benötigen besonderen Schutz?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • welche Zielgruppen besonderen Schutz benötigen
  • welche Risikofaktoren bestehen können
  • wie Schutzbedarfe berücksichtigt werden


Die TG Herford ist ein vielfältiger Verein mit unterschiedlichen Zielgruppen, Tätigkeitsfeldern und Beziehungskonstellationen. Diverse Lebenslagen, Rollen, Verantwortungsbereiche und Abhängigkeitsverhältnisse bringen unterschiedliche Schutzbedarfe mit sich. Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt erfordert daher eine differenzierte Betrachtung der Menschen, die im Verein aktiv sind oder an Angeboten teilnehmen.

Dieses Schutzkonzept richtet sich an alle Personen, die Teil des Vereinslebens sind. Gleichzeitig berücksichtigt es, dass einzelne Gruppen besonderen Schutz, spezifische Beteiligungsformate oder zusätzliche Unterstützung benötigen können.

Schutz bedeutet in diesem Zusammenhang stets zweierlei:
Schutz vor Übergriffen – und Schutz durch Stärkung.

Ziel ist es, alle Zielgruppen in ihrer Selbstwahrnehmung, ihrer Beteiligungsfähigkeit und ihrem Recht auf Grenzen zu stärken.

Grundsatz und Rechte

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bilden eine zentrale Zielgruppe der TG Herford. Sie nehmen in besonderem Maße an Sport-, Bildungs- und Betreuungsangeboten teil und befinden sich häufig in Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnissen gegenüber erwachsenen Leitungs- und Betreuungspersonen. Der Verein versteht ihren Schutz als vorrangige Aufgabe.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf:

  • sichere Räume,
  • Beteiligung und Mitbestimmung,
  • altersgerechte Information,
  • ernsthafte und wertschätzende Rückmeldemöglichkeiten.


Ihr Schutz umfasst die körperliche und seelische Unversehrtheit ebenso wie den Schutz vor Machtmissbrauch, Grenzverletzungen, Diskriminierung und digitaler Gewalt.

Interpersonelle Gewalt kann sich darüber hinaus auch in Form von rassistischer Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, extremistischer Einflussnahme oder ideologisch motivierter Ausgrenzung zeigen.

Schutz wird zudem als Förderung von Resilienz und Selbstwirksamkeit verstanden. Programme zur Sucht- und Medienprävention stärken Kinder und Jugendliche in ihrer Entscheidungsfähigkeit, Selbstwahrnehmung und Grenzsetzungskompetenz und wirken damit präventiv gegenüber Abhängigkeits- und Gefährdungsdynamiken. Solche Dynamiken werden als Schutzrisiken verstanden, da sie Würde, Gleichwertigkeit und psychische Sicherheit beeinträchtigen können.

Die TG Herford begegnet diesen Entwicklungen mit klarer werteorientierter Haltung und präventiver Bildungsarbeit.

Digitale Gewalt umfasst insbesondere unerlaubte Bildweitergabe, digitale Bloßstellung, Cybergrooming, gruppendynamischen Druck in Messenger-Gruppen sowie die Ausnutzung medialer Kommunikationsräume. Die TG Herford berücksichtigt diese Formen ausdrücklich als Bestandteil ihres Schutzverständnisses und verknüpft sportliche Präventionsarbeit mit medienpädagogischer Sensibilisierung.

Altersdifferenzierung

Frühkindlicher Bereich:

In frühkindlichen Settings mit täglicher Betreuung und hoher Nähe – etwa im Bewegungskindergarten oder vergleichbaren Bildungsformaten – bestehen besondere Schutzanforderungen. Hier spielen körpernahe Situationen, Intimsphäre, Aufsichtspflicht, Übergaben an Sorgeberechtigte sowie die Vertrauensstellung pädagogischer Fachkräfte eine zentrale Rolle.

Entsprechend werden in diesen Bereichen Schutzstandards, Dokumentationslogiken und Beschwerdewege besonders klar und niedrigschwellig ausgestaltet. Eltern und Sorgeberechtigte sind dabei zentrale Schutzpartner.

In frühkindlichen und schulischen Kontexten spielen Resilienzförderung und Suchtprävention eine zentrale Rolle. Schutz wird nicht ausschließlich als Abwehr von Gefährdung verstanden, sondern auch als aktive Stärkung von Selbstbehauptung und Handlungskompetenz.

Schutz umfasst auch die Fähigkeit, Konflikte frühzeitig, respektvoll und lösungsorientiert zu bearbeiten. Eine konstruktive Konfliktkultur reduziert Eskalationsdynamiken und stärkt das Vertrauen in transparente Verfahren.

Die TG Herford versteht Schutz nicht als ausschließlich institutionelle Aufgabe, sondern als gemeinsames Verantwortungsfeld von Verein und Elternhaus. Transparente Kommunikation und gezielte Elternbildung stärken das Schutzumfeld über den unmittelbaren Vereinskontext hinaus.

Kinder im Schulalter:

In schulischen Kooperationssettings, Übermittags- oder Ganztagsbetreuungen sowie offenen Bewegungs- und Freizeitangeboten entstehen andere Risikokonstellationen: Übergangssituationen (Schule–Verein–Eltern), heterogene Gruppenstrukturen, wechselnde Aufsichtspersonen und offene Teilnahmeformate.

Schutz in diesen Kontexten bedeutet insbesondere klare Zuständigkeiten, transparente Aufsichtsregelungen und eindeutig kommunizierte Meldewege. Darüber hinaus wird Beteiligung gezielt genutzt, um Schutzkompetenzen zu stärken.

In schulischen AG-Strukturen können Schülerinnen und Schüler Inhalte mitbestimmen und Schutzthemen – etwa Selbstbehauptung, Konfliktfähigkeit oder geschlechterspezifische Grenzsetzung – aktiv wählen und mitgestalten. Beteiligung wird hier bewusst als Schutzfaktor verstanden.

Partizipative AG-Formate tragen dazu bei, Kindern und Jugendlichen Räume zu eröffnen, in denen sie ihre Perspektiven entwickeln und vertreten können.

Programme wie „Kinder stark machen“ unterstützen Kinder darin, Selbstvertrauen, Konfliktfähigkeit und Entscheidungsstärke zu entwickeln – Schutzfaktoren, die langfristig auch im Kontext interpersoneller Gewalt präventiv wirken.

Jugendliche:

Mit zunehmender Eigenständigkeit gewinnen digitale Kommunikationsräume, gruppendynamische Prozesse und Peer-Konflikte an Bedeutung.

Die TG Herford wirkt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Sozialkompetenz Medien (SoKo-M) des Kreises Herford an Projekten zur digitalen Schutzraumgestaltung mit.

Formate wie „Mach mit! Handy aus“ oder „Fit für die digitale Welt“ sensibilisieren Kinder und Jugendliche für Risiken digitaler Kommunikation und stärken ihre Selbstschutzkompetenz im Sport- und Freizeitkontext.

Schutzkonzepte müssen daher neben physischen Settings auch digitale Räume und informelle Gruppenstrukturen berücksichtigen. Beteiligungsformate und Jugendstrukturen wirken hier als wichtiger Schutzfaktor.

Junge Erwachsene (bis 27 Jahre):

Der Jugendbegriff der TG Herford umfasst junge Menschen bis einschließlich 27 Jahre. Damit berücksichtigt der Verein, dass auch junge Erwachsene – etwa als junge Übungsleitende, Helfende oder Projektmitarbeitende – in Rollen tätig sein können, die mit Unsicherheiten oder Abhängigkeitsverhältnissen verbunden sind.

Zur Stärkung von Beteiligung und Mitgestaltung entwickelt die TG Herford gezielte Beteiligungsformate, unter anderem im Rahmen von NextGen beziehungsweise NextGen Heroes. Diese Formate ermöglichen jungen Menschen, ihre Perspektiven einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an der Weiterentwicklung des Vereins mitzuwirken.

In leistungs- und wettkampforientierten Strukturen mit intensiven Trainingsbeziehungen, klaren Hierarchien und langfristigen Bindungen können Abhängigkeitsverhältnisse besonders ausgeprägt sein.

Dies betrifft insbesondere Settings mit regelmäßigem Mehrfachtraining, Wettkampfreisen oder körpernaher Anleitung. Hier sind Transparenz, dokumentierte Regeln zu Nähe und Distanz sowie unabhängige Beschwerdewege von besonderer Bedeutung.

Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen können aufgrund von Unterstützungsbedarf, Kommunikationsbarrieren oder struktureller Abhängigkeit einem erhöhten Risiko für Grenzverletzungen ausgesetzt sein.

Im Rahmen des Inklusionsprojekts „Vielfalt in Bewegung“ schafft die TG Herford gezielt sichere, achtsame Bewegungsräume und sensibilisiert Übungsleitende sowie Ehrenamtliche für spezifische Schutzanforderungen. Schutz bedeutet hier insbesondere transparente Aufsichtsstrukturen, klare Kommunikationswege sowie eine reflektierte Nähe-Distanz-Gestaltung.

Auch erwachsene Mitglieder der TG Herford haben Anspruch auf Schutz vor interpersoneller Gewalt. Grenzverletzungen, Diskriminierung, psychische Gewalt oder Machtmissbrauch können alle Altersgruppen betreffen.

Das Schutzkonzept versteht sich daher ausdrücklich nicht ausschließlich als Kinder- und Jugendschutzkonzept, sondern als umfassendes Schutzkonzept für den gesamten Verein.

Gleichzeitig kommt erwachsenen Mitgliedern als Vorbildern, Verantwortungsträger*innen sowie Hinweisgebenden eine besondere Rolle zu. Sie tragen Mitverantwortung für eine Kultur des Hinsehens.

Ein Großteil der Vereinsarbeit wird durch ehrenamtliches Engagement getragen. Ehrenamtlich Tätige übernehmen vielfältige Rollen – von der Übungsleitung über die Betreuung bis hin zu organisatorischen und leitenden Aufgaben.

Da Qualifikations- und Erfahrungsstände unterschiedlich sein können, schafft das Schutzkonzept klare Standards, Begleitstrukturen und Qualifizierungsangebote.

Ehrenamtliche sollen:

  • geschützt,
  • unterstützt und
  • befähigt


werden, verantwortungsvoll zu handeln und sich bei Unsicherheiten Hilfe zu holen.

Schutz gilt dabei auch für Ehrenamtliche selbst – insbesondere in Situationen von Überforderung, strukturellen Unsicherheiten oder im Fall eines falschen Verdachts.

Hauptamtlich Beschäftigte, Honorarkräfte sowie Personen im Rahmen von Freiwilligendiensten sind in besonderer Weise in Hierarchien und Weisungsstrukturen eingebunden.

Sie tragen Verantwortung für andere und benötigen zugleich klare Orientierung, Schutz und fachliche Unterstützung.

Für diese Zielgruppe formuliert das Schutzkonzept verbindliche Anforderungen an:

  • Haltung und professionelles Verhalten,
  • Qualifikation und Fortbildung,
  • Mitwirkung an Präventions- und Interventionsstrukturen,
  • transparente und verantwortungsbewusste Kommunikation.

Die TG Herford arbeitet in vielen Bereichen mit externen Partnern zusammen, etwa mit Schulen, Kindertagesstätten, Trägern der offenen Ganztagsbetreuung, Kommunen, Fachstellen oder anderen Vereinen.

Auch externe Personen, die im Rahmen solcher Kooperationen mit Vereinsmitgliedern in Kontakt kommen, sind an die Grundprinzipien dieses Schutzkonzeptes gebunden. Entsprechende Regelungen werden in Kooperationsvereinbarungen konkretisiert.

Der Verein berücksichtigt, dass bestimmte Personengruppen besonderen Schutzbedarfen unterliegen können.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Menschen mit Behinderungen oder besonderen Unterstützungsbedarfen,
  • Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte,
  • Personen aus der LGBTQIA+-Community,
  • Menschen in belastenden Lebenssituationen.


Die TG Herford verpflichtet sich zu einem sensiblen, diskriminierungsfreien und inklusiven Umgang. Schulungen, Sensibilisierung und die Einbindung externer Fachstellen unterstützen dabei, besondere Schutzbedarfe wahrzunehmen und angemessen zu berücksichtigen.

Aus den identifizierten Schutzbedarfen ergibt sich die Notwendigkeit einer strukturierten Analyse möglicher Risiken. Diese wird im folgenden Kapitel beschrieben.

Wie werden Risiken analysiert?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wie Risiken systematisch identifiziert werden
  • wie Schutzbedarfe bewertet werden
  • wie daraus konkrete Maßnahmen entstehen


Ein wirksames Schutzsystem basiert auf der bewussten Auseinandersetzung mit Risiken, strukturellen Besonderheiten und organisatorischen Rahmenbedingungen. Die TG Herford analysiert regelmäßig ihre vielfältigen Tätigkeitsfelder, um Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen, einzuordnen und strukturell zu bewerten.

Die Risikoanalyse beschreibt Konstellationen, in denen Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch begünstigt werden können. Sie formuliert noch keine verbindlichen Handlungsregeln – diese werden im Kapitel „Prävention“ festgelegt. Ziel der Risikoanalyse ist es, Sensibilität zu schaffen, strukturelle Schwachstellen sichtbar zu machen und Verantwortlichkeiten klar zu reflektieren.

In der Praxis erfolgt die Risikoüberprüfung unter anderem durch:

  • strukturierte Teamsitzungen in Fachbereichen und Einrichtungen,
  • Reflexionsanteile in Übungsleitenden- und Ehrenamtsschulungen,
  • Feedback- und Beschwerdeauswertungen,
  • projektbezogene Risikoabschätzungen vor Veranstaltungen oder Ferienformaten,
  • sowie externe Beratung bei komplexen Fragestellungen.


Insbesondere in den Bereichen Bewegungskindergarten, OGS-Trägerschaft, offenen Kinderangeboten sowie im Wettkampfsport werden Risiken regelmäßig settingspezifisch reflektiert.

Gleichzeitig berücksichtigt die TG Herford nicht nur Risiken, sondern auch bestehende Ressourcen und Schutzfaktoren. Risiko- und Ressourcenanalyse gehören untrennbar zusammen.

Die Risiko- und Schutzbedarfsanalyse wird in der TG Herford nicht abstrakt, sondern settingspezifisch durchgeführt.

Beispiel H2O (TG SWIM):
Risikofaktoren ergeben sich insbesondere aus Umkleide- und Duschsituationen, körpernaher Anleitung im Wasser sowie der besonderen Aufsichtspflicht im Gefahrenraum „Wasser“. Schutzmaßnahmen umfassen klare Umkleideregeln, transparente Aufsichtsstrukturen, dokumentierte Nähe-/Distanzregeln sowie eine verbindliche Rettungs- und Notfallstruktur.

Beispiel Ferienspiele und Feriencamps:
Hier entstehen Risiken durch längere Betreuungszeiten, wechselnde Räume, Ausflüge, heterogene Gruppen sowie Übergabesituationen an Sorgeberechtigte. Schutzmaßnahmen beinhalten feste Zuständigkeiten, dokumentierte Abholregelungen, klare Meldewege und ein erweitertes Aufsichtskonzept.

Beispiel leistungsorientierter Wettkampfsport (z. B. Turnen):
Mehrfachtraining pro Woche, intensive Trainerbindung, körpernahe Hilfestellungen und Wettkampfreisen können Abhängigkeitsverhältnisse verstärken. Schutzmaßnahmen bestehen hier insbesondere in transparenten Trainingsstrukturen, klaren Nähe-/Distanzregeln, dokumentierten Kommunikationswegen sowie unabhängigen Beschwerdezugängen außerhalb der Abteilung.

Beispiel Ausbildungs- und Qualifizierungsformate:
In Ausbildungssituationen entstehen hierarchische Lernbeziehungen mit Bewertungscharakter. Schutz wird hier durch transparente Bewertungskriterien, Feedbackkultur, Schutzanteile in der Ausbildung sowie klar kommunizierte Ansprechpartner gewährleistet.

Unterschiedliche Altersgruppen, Rollen und institutionelle Kontexte bringen unterschiedliche strukturelle Risikosituationen mit sich. Diese werden im Folgenden analytisch betrachtet.

Frühkindlicher Bereich

Im frühpädagogischen Kontext entstehen regelmäßig Situationen körperlicher Nähe, etwa durch:

  • Pflege- und Hygienetätigkeiten,
  • Unterstützung beim Umziehen,
  • tröstende oder stabilisierende Körperkontakte,
  • körpernahe Anleitung und Begleitung.


Die Kombination aus notwendiger Nähe, altersbedingter Abhängigkeit und eingeschränkter Ausdrucksfähigkeit stellt eine strukturell sensible Konstellation dar. Diese Situationen sind fachlich erforderlich, bedürfen jedoch besonderer Transparenz und professioneller Reflexion.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

In Trainings-, Bildungs- und Projektsettings entstehen Risiken insbesondere durch:

  • Leistungsbewertung und Auswahlentscheidungen,
  • hierarchische Trainings- oder Leitungsstrukturen,
  • emotionale Bindungen an Bezugspersonen,
  • Exklusivbetreuung
  • Einzelsettings mit erhöhter Näheintensität.


Auch junge Erwachsene bis einschließlich 27 Jahre können sich in Übergangsrollen befinden – etwa als junge Übungsleitende oder Helfende – und dabei sowohl Verantwortung tragen als auch selbst in Abhängigkeitsverhältnissen stehen.

Erwachsene Mitglieder

Auch erwachsene Mitglieder können von strukturellen Machtungleichgewichten, Diskriminierung oder Grenzverletzungen betroffen sein. Risiken entstehen hier insbesondere in Konstellationen, in denen soziale Anerkennung, Gruppenzugehörigkeit oder Abhängigkeit von Verantwortungs- oder Leitungsrollen eine Rolle spielen.

Ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtliche übernehmen häufig Leitungs-, Betreuungs- oder Organisationsaufgaben. Risiken können entstehen durch:

  • Unsicherheit im professionellen Umgang mit Nähe und Distanz,
  • fehlende Erfahrung im Umgang mit Verdachtsmomenten,
  • Überforderung in Konflikt- oder Grenzsituationen,
  • unklare Zuständigkeitsabgrenzungen.


Hier kann mangelnde strukturelle Orientierung zu erhöhten Risiken führen.

Hauptamtlich Beschäftigte, Honorarkräfte und Freiwilligendienste

In formalen Arbeitsverhältnissen entstehen zusätzliche strukturelle Konstellationen durch:

  • Weisungsabhängigkeit,
  • arbeitsvertragliche Abhängigkeit,
  • hierarchische Entscheidungsbefugnisse,
  • Bewertungssysteme oder Vertragsverlängerungen.


Auch Personen im Freiwilligendienst oder in frühen Berufsphasen können sich in besonders sensiblen Rollen befinden.

Generationenübergreifende und externe Settings

In Kooperationen mit externen Einrichtungen, generationenübergreifenden Projekten oder gemeinsamen Veranstaltungsformaten können Risiken entstehen durch:

  • parallele Leitungs- und Verantwortungsstrukturen,
  • unterschiedliche institutionelle Kulturen,
  • unklare Zuständigkeitsregelungen.


Solche Konstellationen erfordern besondere Transparenz und klare Strukturierung.

Bestimmte Lebenslagen können strukturelle Risiken zusätzlich verstärken – nicht aufgrund der Person selbst, sondern aufgrund gesellschaftlicher oder institutioneller Rahmenbedingungen.

Erhöhte Vulnerabilität kann sich beispielsweise ergeben durch:

  • eingeschränkte Kommunikations- oder Ausdrucksmöglichkeiten,
  • sprachliche Barrieren,
  • Abhängigkeit von Unterstützung oder Assistenz,
  • soziale Isolation,
  • Angst vor Diskriminierung oder Ausschluss,
  • unsichere Lebens- oder Aufenthaltssituationen.


In solchen Konstellationen können Machtungleichgewichte stärker wirken oder Hinweise auf Grenzverletzungen schwerer geäußert werden.

Interpersonelle Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt entsteht häufig in Kontexten ungleicher Machtverteilung. Macht ist im Vereinskontext grundsätzlich notwendig, wird jedoch problematisch, wenn sie intransparent, unreflektiert oder missbräuchlich genutzt wird.

Macht kann entstehen durch:

  • institutionelle Positionen (z. B. Trainer*innen, Leitungspersonen),
  • fachliche Autorität oder Wissensvorsprung,
  • Entscheidungsbefugnisse,
  • Leistungsbewertung,
  • emotionale Bindung,
  • soziale Anerkennung oder Ausschlussmechanismen.


Typische strukturelle Risikokonstellationen in Sport-, Bildungs- und Betreuungssettings sind:

  • notwendiger körperlicher Kontakt,
  • unbeobachtete 1:1-Situationen,
  • Umkleide- und Duschsituationen,
  • Übernachtungen und Fahrten,
  • digitale Einzelkommunikation,
  • hierarchische Trainings- oder Leitungsstrukturen,
  • informelle Abhängigkeiten wie Exklusivbetreuung.


Diese Konstellationen sind nicht per se problematisch, erfordern jedoch Transparenz und klare organisatorische Rahmung.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Übergangs- und Schnittstellensituationen, beispielsweise zwischen Schule und Verein, zwischen offener Teilnahme und fester Gruppenstruktur oder bei Veranstaltungen mit externen Kooperationspartnern.

Erkenntnisse aus Mitgliederumfragen fließen in die Risiko- und Schutzbedarfsanalyse ein. Wiederkehrende Hinweise oder Muster können auf strukturelle Schwachstellen hinweisen und werden bei der Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen berücksichtigt.

Die TG Herford berücksichtigt hierbei insbesondere:

  • Abhol- und Übergabeprozesse in schulischen und frühkindlichen Settings,
  • Zuständigkeitsklarheit bei offenen Angeboten,
  • Meldewege bei externen Veranstaltungsorten,
  • digitale Kommunikationsräume im Kontext von Jugend-, TG PLAY und TG ESPORT-Angeboten.


Auch gruppendynamische Entwicklungen, ideologische Einflussnahmen oder diskriminierende Verhaltensmuster werden in der Risikoanalyse berücksichtigt. Ziel ist es, Ausgrenzung, subtile Diskriminierung oder Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen und präventiv gegenzusteuern.

Risikopotenziale können sich auch aus räumlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen ergeben. Beispiele hierfür sind:

  • schlecht einsehbare oder abgeschlossene Räume,
  • fehlende Transparenz bei Einzelgesprächen,
  • unklare Zuständigkeiten,
  • fehlende Dokumentation,
  • intransparente Kommunikationswege,
  • fehlende Vertretungsregelungen.


Die regelmäßige Reflexion dieser Faktoren ist Bestandteil der strukturellen Qualitätssicherung der TG Herford.

Neben Risiken verfügt die TG Herford über etablierte Schutzfaktoren, die präventiv wirken und strukturelle Sicherheit erhöhen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • qualifizierte Mitarbeitende und Ehrenamtliche,
  • eine klar geregelte Organisationsstruktur,
  • benannte Ansprechpersonen,
  • regelmäßige Fortbildungsangebote,
  • Kooperationen mit Fachstellen,
  • transparente Entscheidungswege,
  • eine gelebte Kultur des Hinsehens und der offenen Rückmeldung.

In komplexen oder unklaren Konstellationen kann die Risiko- und Schutzbedarfsanalyse unter Einbindung einer Insofa erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass Einschätzungen nicht subjektiv oder isoliert getroffen werden, sondern fachlich rückgebunden sind.

Diese Ressourcen bilden die Grundlage für die verbindlichen Präventionsstandards, die im folgenden Kapitel geregelt werden.

Die TG Herford versteht Schutz vor interpersoneller Gewalt als kontinuierlichen Prozess. Die Risikoanalyse dient nicht der einmaligen Bestandsaufnahme, sondern bildet die Grundlage für eine systematische Schutzbedarfsanalyse, daraus abgeleitete Maßnahmen und deren regelmäßige Evaluation.

Schutz ist damit kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Qualitätsentwicklungsprozess.

Welche verbindlichen Schutzstandards gelten?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • welche Schutzregeln verbindlich sind
  • welche Mindestanforderungen gelten
  • wie Prävention im Vereinsalltag umgesetzt wird


Prävention ist ein zentraler Bestandteil der Schutzkultur der TG Herford. Sie ist keine punktuelle Maßnahme und kein isoliertes Projekt, sondern ein dauerhaft angelegter Organisationsprozess. Ziel präventiver Arbeit ist es, die in der Risiko- und Ressourcenanalyse identifizierten Gefährdungskonstellationen strukturell abzusichern, Handlungssicherheit zu erhöhen und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Prävention wirkt auf mehreren Ebenen zugleich: strukturell, personell, pädagogisch und kommunikativ. Sie ist Führungsaufgabe, Organisationsprinzip und alltägliche Praxis.

Prävention in der TG Herford ist kein Einzelinstrument, sondern ein mehrschichtiges Schutzsystem. Wir verstehen Schutz als Zusammenspiel aus Haltung, verbindlichen Regeln, Qualifizierung, klarer Struktur und kontinuierlicher Überprüfung.

Transparente Elternarbeit ist ein zentraler Bestandteil präventiver Schutzarbeit.

In frühkindlichen und schulischen Settings werden Schutzstandards, Zuständigkeiten und Meldewege offen kommuniziert. Eltern werden als Kooperationspartner verstanden, insbesondere bei Übergabesituationen, Aufsichtsklärung und digitalen Fragestellungen.

Diese Transparenz reduziert Unsicherheiten und stärkt das gemeinsame Verantwortungsverständnis.

Die TG Herford versteht Prävention als gemeinsame Verantwortung der gesamten Vereinsorganisation. Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt ist nicht Aufgabe einzelner Beauftragter, sondern Teil der regulären Organisationsverantwortung.

Dies zeigt sich insbesondere in:

  • klar geregelten Zuständigkeiten und Entscheidungswegen,
  • transparenten Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen,
  • verbindlichen Standards im Umgang mit Nähe, Distanz und Macht,
  • nachvollziehbaren Dokumentationsprozessen,
  • einer offenen Fehler- und Feedbackkultur.


Der Vorstand trägt die strategische Gesamtverantwortung für die Verankerung dieser Standards. Die operative Umsetzung erfolgt in den Fachabteilungen und Fachbereichen sowie in allen Arbeitsfeldern des Vereins.

Prävention ist damit integraler Bestandteil der Vereinssteuerung.

Die in Kapitel 4 dargestellte Risiko- und Ressourcenanalyse bildet die fachliche Grundlage präventiver Entscheidungen. Prävention bedeutet, die identifizierten Risiken nicht nur zu kennen, sondern verbindlich zu steuern.

Die TG Herford stellt daher sicher, dass:

  • erkannte Risiken priorisiert werden (z. B. niedrig / mittel / hoch),
  • konkrete Schutzmaßnahmen verbindlich festgelegt werden,
  • Zuständigkeiten eindeutig zugeordnet werden,
  • Umsetzungsfristen definiert werden,
  • Nachweise dokumentiert und überprüfbar sind.


Die Analyse wird mindestens jährlich fortgeschrieben sowie zusätzlich bei:

  • Einführung neuer Angebote oder Kooperationsformate,
  • Veränderungen von Zielgruppen,
  • personellen Wechseln in Schlüsselpositionen,
  • relevanten Vorfällen oder strukturellen Irritationen.


Die Koordination erfolgt durch das PSiG-Team in enger Abstimmung mit Vorstand sowie Leitungsverantwortlichen der Fachabteilungen und Fachbereiche.

Damit wird Prävention systematisch gesteuert und nicht dem Zufall überlassen.

Prävention entfaltet ihre Wirkung nicht allein durch Dokumente, sondern durch alltägliches Handeln. Schutz wird dort wirksam, wo er im Trainings-, Bildungs- und Betreuungsalltag sichtbar und erlebbar ist.

Dazu gehören insbesondere:

  • transparente Gestaltung von Trainings- und Betreuungssituationen,
  • bewusste und professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz,
  • klare Kommunikation bei körpernaher Anleitung,
  • Sensibilität für Machtungleichgewichte,
  • Vermeidung von Exklusivrollen und informellen Abhängigkeiten,
  • ernsthaftes Aufgreifen von Irritationen, Unsicherheiten und Rückmeldungen.


In inklusiven Bewegungsformaten werden Risiko- und Schutzbedarfsanalysen differenziert durchgeführt. Dabei werden Unterstützungsbedarfe, Kommunikationsformen, Assistenzsituationen und mögliche Machtasymmetrien systematisch berücksichtigt.

Die TG Herford beteiligt sich an Präventionsprogrammen wie „Kinder stark machen“ und integriert medienpädagogische Suchtprävention in Ferienspiele und Bildungsangebote.

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig in Selbstwirksamkeit, Nein-Sagen-Kompetenz und kritischer Mediennutzung zu stärken.

In AG-Formaten werden Themen wie Selbstbehauptung, Konfliktlösung, Grenzsetzung und geschlechterspezifische Schutzkompetenz aufgegriffen.

Die freiwillige Teilnahme sowie die Mitbestimmung bei der Themenwahl stärken Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit und wirken präventiv gegenüber Grenzverletzungen.

Prävention wird damit als ganzheitlicher Schutzfaktor verstanden. Ziel ist es, strukturelle Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzstandards präventiv anzupassen.

Prävention bedeutet, aufmerksam zu sein – auch dort, wo Situationen formal korrekt erscheinen.

Die TG Herford konkretisiert ihre Haltung durch verbindliche Verhaltensleitlinien. Diese gelten als Mindeststandard für alle Personen mit Leitungs-, Betreuungs- oder Vorbildfunktion sowie für externe Personen in entsprechenden Rollen.

Die Verhaltensleitlinien regeln insbesondere:

Nähe und Distanz:
Wir gestalten Beziehungen respektvoll und transparent. Wir vermeiden private Exklusivbeziehungen, Abhängigkeiten und Grenzverschiebungen.

Körperkontakt:
Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportfachlich erforderlich ist, altersangemessen gestaltet wird und die betroffene Person ihn akzeptiert. Bei unvermeidlichem Körperkontakt wird – wo sinnvoll – vorher um Erlaubnis gefragt.

Sprache und Kommunikation:
Wir achten auf respektvollen Sprachgebrauch und verzichten auf sexualisierte, sexistische oder entwürdigende Sprache.

Schutz sensibler Räume:
In sensiblen Räumen und Situationen gilt das Vier-Augen-Prinzip. Umkleiden und Duschen werden nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Notfall) allein betreten.

Aktives Eingreifen:
Wir greifen ein, wenn gegen Schutzstandards verstoßen wird, und holen im Konfliktfall fachliche Unterstützung hinzu.

Die Verhaltensleitlinien im Detail werden als Ehrenkodex nicht nur unterschrieben, sondern regelmäßig in Teams, Schulungen und Leitungstreffen aufgegriffen. Verstöße werden als Schutzthema konsequent behandelt.

Der Ehrenkodex ist nicht lediglich ein unterschriebenes Dokument, sondern Bestandteil der konkreten Praxis.

Er wird in Qualifizierungsformaten (z. B. ÜL-C-Ausbildung, Vereinsheld-Seminare, PSG-Schulungen) aktiv thematisiert und anhand realitätsnaher Fallbeispiele reflektiert. Neue Übungsleitende und Projektverantwortliche setzen sich im Rahmen ihres Onboardings mit Nähe-/Distanzregeln, Kommunikationsstandards sowie Meldewegen auseinander.

Die Verknüpfung von Kodex, Schulung und praktischer Anwendung stellt sicher, dass Schutz nicht formell, sondern handlungsleitend verstanden wird.

Die TG Herford nutzt mit „Klubboard“ eine digitale Qualifizierungsplattform zur strukturierten Unterweisung aller haupt- und ehrenamtlich Tätigen.

Dort werden Schutzstandards, PSG-Inhalte, Meldepflichten, Nähe-Distanz-Regeln sowie datenschutzrechtliche Grundlagen verpflichtend vermittelt und regelmäßig aktualisiert.

Jährliche Unterweisungen sind verbindlich hinterlegt und werden dokumentiert.

Damit wird sichergestellt, dass Schutzwissen nicht einmalig vermittelt, sondern dauerhaft aufgefrischt und überprüfbar nachgewiesen wird.

In kinder- und jugendnahen Angeboten strebt die TG Herford das Vier-Augen-Prinzip als organisatorischen Standard an. Ziel ist es, dauerhafte unbeobachtete 1:1-Konstellationen zu vermeiden.

Trainings- und Betreuungssituationen werden so organisiert, dass Transparenz gewährleistet bleibt. Wo dies temporär nicht umsetzbar ist, etwa durch kurzfristige Ausfälle, gelten definierte Sicherungsmaßnahmen:

  • offene Türen oder Sichtbezug,
  • zeitliche Begrenzung,
  • transparente Ankündigung der Situation,
  • dokumentierte Abweichung vom Regelfall.


Das Vier-Augen-Prinzip schützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene ebenso wie Mitarbeitende vor Missverständnissen und falschen Verdächtigungen.

Bestimmte Konstellationen erfordern besondere Klarheit und verbindliche Regeln. Die TG Herford definiert daher abteilungs- und fachbereichsübergreifende Mindeststandards.

Einzelsettings (Einzeltraining, Einzelgespräche, 1:1-Betreuung)

Einzelsettings sind fachlich teilweise notwendig, bergen jedoch erhöhte Risiken aufgrund möglicher Intransparenz und Machtasymmetrien.

Daher gilt:

  • Einzelsettings werden transparent organisiert (Ort, Zeit, Anlass, verantwortliche Person).
  • Sie finden – wenn möglich – in offenen oder einsehbaren Räumen statt oder sind so gestaltet, dass Dritte jederzeit hinzukommen können.
  • Dauerhafte unbeobachtete 1:1-Konstellationen werden vermieden.
  • Private Einzelkontakte außerhalb des Vereinszwecks sind unzulässig.
  • Bei Minderjährigen wird eine altersangemessene Transparenz gegenüber Sorgeberechtigten sichergestellt.


Umkleiden, Duschen und sensible Räume

Der Schutz der Intimsphäre ist ein verbindlicher Grundsatz.

Es gilt:

  • Unbefugtes oder nicht notwendiges Betreten wird vermieden.
  • Sensible Räume werden nur betreten, wenn es fachlich oder organisatorisch erforderlich ist.
  • Ein Betreten erfolgt grundsätzlich nicht allein und nur in begründeten Ausnahmefällen.
  • Unterstützung wird angekündigt und erfolgt nur nach Rückmeldung.
  • Kinder werden – soweit möglich – zur Selbstständigkeit ermutigt.


Die Leitprinzipien „Warten vor der Umkleide“ und „Hilfe auf Abruf“ gelten für den gesamten Vereinsbetrieb.

Fahrten, Wettkämpfe, Ausflüge und Übernachtungen

Außerhalb regulärer Trainingsorte entstehen besondere Nähe- und Verantwortungsstrukturen.

Daher gelten verbindliche Mindeststandards:

  • klare Benennung von Leitung und Vertretung,
  • definierte Betreuungsrelationen,
  • transparente Zimmerbelegung,
  • geregelte nächtliche Aufsicht,
  • dokumentierte Notfallkommunikation,
  • nachvollziehbare organisatorische Planung.


Nähe-Distanz-Schutz hat auch in Ausnahmesituationen Priorität.

Übergabe- und Abholsituationen

Kinder und Jugendliche werden ausschließlich an autorisierte Personen übergeben.

Es gilt:

  • Abweichungen werden vorab geklärt.
  • Änderungen werden dokumentiert.
  • Unsichere Übergabesituationen werden nicht eigenständig entschieden, sondern an zuständige Stellen weitergeleitet.

Digitale Kommunikation ist ein eigenständiges Schutzsetting. Digitale Nähe kann Exklusivkontakte fördern und Inhalte dauerhaft verfügbar machen.

Prävention umfasst ausdrücklich auch digitale Kommunikationsräume.

In Jugend- und Spielsettings (z. B. TG ESPORT-Formate, Social-Media-Kontexte) gelten verbindliche Regeln zu respektvoller Kommunikation, Datenschutz, Bildrechten und Umgang mit digitaler Grenzverletzung.

Digitale Räume werden nicht als „Nebenbereich“, sondern als gleichwertiger Schutzraum verstanden.

Medienpädagogische Ferienspiele, Workshops zur digitalen Selbstbehauptung sowie Kooperationen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft “Soziale Kompetenz und Medien “ (SoKo-M) sind fester Bestandteil der Präventionsstrategie. Ziel ist es, digitale Grenzverletzungen frühzeitig zu thematisieren und sichere Kommunikationskulturen im Verein zu fördern.

Die TG Herford definiert daher verbindliche digitale Mindeststandards.

Dienstlich vor privat

Kommunikation im Vereinskontext erfolgt über vereinsbezogene Kanäle wie:

  • offizielle E-Mail-Adressen,
  • vereinsinterne Plattformen,
  • Gruppenkommunikationsformate.


Private Accounts werden grundsätzlich nicht für dienstliche Kommunikation genutzt.

Transparente 1:1-Kommunikation

1:1-Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt nur anlassbezogen, transparent und vereinsbezogen.

Wo möglich:

  • Nutzung von Gruppenformaten,
  • Einbindung einer weiteren verantwortlichen Person,
  • Vermeidung verdeckter Exklusivkommunikation.


Bild- und Videoschutz

  • Keine Foto- oder Videoaufnahmen in sensiblen Bereichen (Umkleiden/Duschen). Beispielthaft ist hier die Plakatkampagne “Mach mit! Handy aus.”
  • Nutzung von Bildmaterial nur im Rahmen gültiger Einwilligungen.


Schutz vor sexualisierten oder entwürdigenden Inhalten

  • Versenden oder Weiterleiten entsprechender Inhalte ist untersagt.
  • Hinweise darauf werden als Schutzthema behandelt.


Vorfalllogik

Digitale Grenzverletzungen werden wie analoge behandelt:

  • Meldung,
  • Dokumentation,
  • Schutzmaßnahmen,
  • ggf. Einbindung externer Stellen.

Die TG Herford stellt sicher, dass Schutzwissen nicht nur vorhanden ist, sondern im Vereinsalltag wirksam wird. Sensibilisierung und Qualifizierung schaffen Handlungssicherheit, stärken eine gemeinsame Schutzhaltung und sorgen dafür, dass verbindliche Standards verstanden, umgesetzt und regelmäßig aufgefrischt werden.

Dazu gehört, dass:

  • regelmäßige Schulungen angeboten werden,
  • neue Mitarbeitende und Ehrenamtliche frühzeitig eingeführt werden,
  • Inhalte zu Nähe, Distanz, Machtverhältnissen und Grenzsetzung verbindlicher Bestandteil von Aus- und Fortbildung sind.


Schutzrelevante Qualifizierungsanteile sind unter anderem:

  • Präventionsseminare zu sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Rahmen von „Vereinsheld“,
  • Schutzmodule in der ÜL-C-Ausbildung,
  • Fortbildungen zu Aufsichtspflicht, Konfliktmanagement und Erste Hilfe,
  • Reflexionsformate für junge Ehrenamtliche im Rahmen von NextGen beziehungsweise NextGen Heroes.


Durch diese systematische Einbindung in bestehende Qualifizierungsarchitekturen wird Prävention als kontinuierlicher Bestandteil der Vereinsentwicklung verankert.

Qualifizierungsangebote sind zielgruppenspezifisch ausgestaltet und berücksichtigen unterschiedliche Rollen und Erfahrungsstände.

In Workshops, Coachingformaten und Leitlinienprozessen – unter anderem im Rahmen von Vereinsheld – werden Themen wie Vielfalt, demokratische Verantwortung, diskriminierungssensibler Umgang und Konfliktreflexion behandelt. Prävention umfasst damit nicht nur den Schutz vor individueller Grenzverletzung, sondern auch die Stärkung einer wertebasierten und inklusiven Vereinskultur.

Im Rahmen von „Vereinsheld“ werden auch Workshops, Impulse und Schulungsformate durchgeführt, die Themen wie Schutzkultur, Verantwortung, Konfliktmanagement und sportpolitische Leitlinien behandeln.

Durch die Vereinsheld-Formate wie Heldentreff oder spezifischen Coachingangeboten werden Themen wie Auftrittskompetenz, Konfliktlösung und kommunikative Klarheit behandelt. Ziel ist es, Ehrenamtliche und Mitarbeitende darin zu stärken, Spannungen frühzeitig zu erkennen, konstruktiv anzusprechen und Eskalationen zu vermeiden.

Übungsleitende und Mitarbeitende werden im Rahmen von „Vielfalt in Bewegung“ gezielt für Schutzaspekte im Umgang mit Menschen mit Behinderungen sensibilisiert. Diese Formate stärken nicht nur fachliche Kompetenz, sondern fördern eine gemeinsame Schutzhaltung im Verein. Thematisiert werden unter anderem Assistenzsituationen, Kommunikationsbesonderheiten, Grenzwahrnehmung sowie strukturelle Machtverhältnisse.

Inklusion wird damit nicht nur sportfachlich, sondern auch schutzkonzeptionell verankert.

In verschiedenen Settings – insbesondere im Bewegungskindergarten, in schulischen Kooperationen sowie im Rahmen digitaler Präventionsangebote – führt die TG Herford Informations- und Austauschformate für Eltern durch. Thematisiert werden unter anderem digitale Schutzräume, Mediennutzung, Grenzwahrnehmung, Beteiligung von Kindern sowie unterstützende Handlungsmöglichkeiten im familiären Umfeld. Eltern werden damit als aktive Partner im Schutzsystem gestärkt.

Prävention bedeutet auch Stärkung.

Die TG Herford fördert:

  • Beteiligungsformate wie NextGen / NextGen Heroes,
  • altersgerechte Informationsangebote,
  • Ermutigung zur Rückmeldung,
  • transparente Beschwerdewege.


Stärkung und Schutz sind zwei Seiten derselben Präventionsstrategie.

Die TG Herford arbeitet mit externen Fachstellen, Beratungsangeboten, Sportorganisationen, Kitas und Schulen zusammen.

Die Verfügbarkeit interner und externer Insofas erhöht nicht nur die Interventionsqualität, sondern wirkt präventiv, da Verantwortliche frühzeitig fachliche Rücksprache halten können, bevor sich Risiken verfestigen.

Externe Fachbegleitung wird regelmäßig sowie anlassbezogen eingebunden zur:

  • Schulung,
  • Fallreflexion,
  • Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes.


Externe Expertise erhöht Objektivität, Qualität und Handlungssicherheit.

Präventionsarbeit wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Rückmeldungen aus:

dem Vereinsalltag,

  • Beteiligungsformaten,
  • Schulungen,
  • Vorfällen oder strukturellen Irritationen


fließen systematisch in die Weiterentwicklung ein.

Prävention ist ein dynamischer Prozess und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Prävention allein genügt jedoch nicht. Im folgenden Kapitel wird geregelt, wie im Verdachtsfall strukturiert und verantwortungsvoll zu handeln ist.

Was ist im Verdachtsfall zu tun?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wie bei Hinweisen oder Verdachtsmomenten vorzugehen ist
  • welche Schritte verbindlich einzuhalten sind
  • wer Entscheidungen trifft
  • wie Schutzmaßnahmen umgesetzt werden


Intervention bezeichnet das strukturierte, verantwortungsvolle Handeln bei Hinweisen, Verdachtsmomenten oder konkreten Vorfällen interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt. Ziel jeder Intervention ist der Schutz der betroffenen Person, die sachliche Klärung der Situation sowie die Vermeidung weiterer Gefährdungen.

Die TG Herford stellt sicher, dass alle im Verein handelnden Personen wissen, wie sie bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten vorgehen können und welche Strukturen ihnen dabei zur Verfügung stehen. Intervention ist kein Ausnahmezustand, sondern Bestandteil unseres Schutzsystems. Sie folgt klar definierten Verfahrensstandards und dient der Herstellung von Handlungssicherheit.

Der Umgang mit Hinweisen auf mögliche Grenzverletzungen oder Gewalttaten folgt einer klaren und verbindlichen Struktur.

Grundsätzlich gilt:

  • Jede Beobachtung oder Mitteilung wird ernst genommen.
  • Es erfolgt keine eigenständige Ermittlung durch nicht geschulte Personen.
  • Dokumentation hat Vorrang vor Bewertung.
  • Die schutzverantwortliche Person wird unverzüglich informiert.

Jede Intervention – unabhängig vom Schweregrad eines Vorfalls – folgt verbindlichen Grundprinzipien.

Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität. Hinweise und Wahrnehmungen werden ernst genommen. Entscheidungen erfolgen nicht isoliert, sondern im Rahmen klar geregelter Zuständigkeiten. Intervention wird sachlich, strukturiert und nachvollziehbar dokumentiert. Externe Fachberatung wird frühzeitig einbezogen, wenn dies fachlich angezeigt ist.

Diese Prinzipien gelten ausnahmslos und bilden die Grundlage aller weiteren Schritte.

Bei strafrechtlicher Relevanz erfolgt die Einbindung externer Fachstellen und ggf. zuständiger Behörden.

Die Interventionsstruktur unterscheidet dabei zwischen:

  • Grenzverletzungen (korrigierbar, pädagogisch bearbeitbar)
  • Übergriffen (bewusstes Ignorieren von Grenzen)
  • Straftatbeständen (rechtlich relevante Gewalt)

Intervention beginnt häufig mit Irritationen: verändertes Verhalten, widersprüchliche Aussagen, konkrete Mitteilungen oder diffuse Unsicherheiten.

Alle Personen im Verein sind aufgefordert,

  • Beobachtungen ernst zu nehmen,
  • eigene Unsicherheiten anzusprechen,
  • Hinweise zeitnah weiterzuleiten.


Need-to-know-Prinzip: Informationen zu Verdachtsfällen und Verfahren werden innerhalb der TG Herford ausschließlich an Personen weitergegeben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend benötigen. Eine Weitergabe an Dritte oder vereinsinterne Stellen ohne Zuständigkeit erfolgt nicht.

Es geht ausdrücklich nicht darum, selbst Ermittlungen zu führen. Eine eigenständige Befragung oder Konfrontation mutmaßlich beteiligter Personen findet nicht statt. Ein direkter Kontakt zur betroffenen Person erfolgt nur dann, wenn dies situationsangemessen und nicht zusätzlich belastend ist.

In offenen Bewegungsangeboten, in schulischen Kooperationsformaten oder in Ferienprogrammen entstehen Hinweise häufig zunächst als diffuse Irritation – etwa durch verändertes Verhalten eines Kindes, Rückzug, ungewöhnliche Konflikte oder beiläufige Aussagen. Auch hier gilt konsequent: Wahrnehmung sichern, dokumentieren, weiterleiten – nicht selbst klären.

Gerade in niedrigschwelligen oder offenen Settings schützt diese Klarheit sowohl Kinder als auch Mitarbeitende vor Überforderung oder vorschnellem Handeln.

Um subjektive Bewertungen zu vermeiden und Entscheidungsgrundlagen transparent zu sichern, nutzt die TG Herford eine standardisierte Dokumentationsstruktur (Dokumentationsbogen „Aufnahme von Informationen“ inkl. Zitatmarkierung).

Erfasst werden:

  • Datum, Uhrzeit und Ort,
  • Kontaktperson und Kontaktdaten,
  • wer beobachtet oder berichtet hat,
  • was konkret wahrgenommen wurde – möglichst wörtlich und als Zitat gekennzeichnet,
  • welche Personen betroffen oder beteiligt sind.


Ziel ist eine sachliche, nachvollziehbare Grundlage für weitere Schritte – ohne suggestive Fragen, ohne Ermittlungslogik und ohne vorschnelle Bewertungen.

Alle relevanten Dokumentationen erfolgen DSGVO-konform auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO sowie – soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind – Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Sicherstellung des Schutzauftrags und der Organisationsverantwortung.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zehn Jahre. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine datenschutzkonforme Löschung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder laufenden Verfahren entgegenstehen.

Der Zugriff ist auf berechtigte Personen beschränkt.

Um sicherzustellen, dass zeitkritische Schutzentscheidungen nicht zufällig oder emotional getroffen werden, folgt die TG Herford einer klaren Verfahrenslogik.

Zunächst werden Anhaltspunkte gesichert – in Form einer kurzen, sachlichen Faktennotiz ohne Interpretation. Anschließend erfolgt eine Einschätzung im Vier-Augen-Prinzip. Hinweise werden zeitnah an das PSiG-Team beziehungsweise das Interventionsteam (IT) weitergeleitet. Fachabteilungs- und Fachbereichsleitungen können informiert werden, ersetzen jedoch nicht die Schutzstruktur.

Nach einer ersten fachlichen Einschätzung wird differenziert entschieden:

  • Bei unbegründeten Anhaltspunkten wird das Verfahren beendet; eine weitere Beobachtung kann erfolgen.
  • Bei unklarer Lage werden weitere Informationen eingeholt und Schutzvorkehrungen geprüft.
  • Bei gewichtigen Anhaltspunkten oder akuter Gefährdung wird die Krisenstruktur aktiviert und externe Stellen werden einbezogen.


Nach einer definierten Frist – beispielsweise sechs Wochen – erfolgt eine Evaluation des Fallverlaufs und der getroffenen Schutzmaßnahmen.

Nicht jeder Konflikt stellt eine Grenzverletzung oder einen Schutzfall dar. Alltagskonflikte werden zunächst im Rahmen der bestehenden Leitungs- und Kommunikationsstruktur bearbeitet. Erst wenn Hinweise auf Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder strukturelle Risiken bestehen, greift die formelle Schutzstruktur.

Diese strukturierte Vorgehensweise erhöht Handlungssicherheit und reduziert das Risiko von Überforderung, Aktionismus oder Verzögerung.

Die TG Herford nutzt im Schutzkontext verbindlich:

  • Beobachtungsbogen,
  • Kurzmitteilung / Erstnotiz,
  • Meldestruktur bei § 8a SGB VIII.


Zugriff, Aufbewahrung und Löschfristen erfolgen datenschutzkonform.

Interventionsprozesse können nicht nur für betroffene Personen belastend sein, sondern auch für diejenigen, die Hinweise entgegennehmen, dokumentieren oder an der Fallbearbeitung beteiligt sind. Gespräche über Gewalt, Missbrauch oder Grenzverletzungen können emotionale Reaktionen auslösen – etwa Unsicherheit, Wut, Ohnmacht oder Zweifel.

Die TG Herford erkennt diese sogenannte Sekundärbelastung als reale fachliche Herausforderung an und verankert Selbstreflexion ausdrücklich als Bestandteil professioneller Interventionsarbeit.

Personen, die Hinweise aufnehmen oder Fälle begleiten, sind daher angehalten:

  • eigene Gefühle, Irritationen oder Bewertungen wahrzunehmen und zu reflektieren,
  • diese – getrennt von der sachlichen Falldokumentation – festzuhalten,
  • bei Bedarf fachliche Rücksprache im Vier-Augen-Prinzip zu suchen,
  • Supervision, kollegiale Beratung oder externe Fachberatung zu nutzen, wenn Unsicherheiten bestehen.


Wichtig ist die klare Trennung zwischen der sachlichen, objektiven Falldokumentation und persönlichen Wahrnehmungen oder emotionalen Reaktionen. Diese Trennung schützt sowohl die betroffene Person als auch die Qualität der Entscheidungsfindung.

Selbstreflexion dient nicht der Selbstabsicherung, sondern der professionellen Haltung. Sie hilft, Fehlbewertungen, vorschnelle Interpretationen oder Überreaktionen zu vermeiden, sichert fachliche Qualität und schützt Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche vor Überforderung und Überlastung.

Die TG Herford versteht diese Reflexionskultur als Teil ihrer Schutzstruktur und als Qualitätsmerkmal verantwortungsvoller Fallarbeit. Selbstreflexion ersetzt keine strukturellen Verfahren, sondern ergänzt diese als professionelles Element der Schutzarbeit.

Die Ansprechpersonen für Prävention interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt sind zentrale erste Anlaufstellen bei Hinweisen, Fragen oder Unsicherheiten.

Sie übernehmen:

  • vertrauliche Beratung,
  • erste Einschätzung der Situation,
  • Unterstützung bei der weiteren Vorgehensweise,
  • strukturierte Dokumentation,
  • Einbindung des Interventionsteams.


Meldungen sind niedrigschwellig möglich über:


Niedrigschwelligkeit ist ausdrücklich gewollt – Unsicherheit darf niemals ein Grund sein, einen Hinweis zurückzuhalten.

Das Interventionsteam übernimmt die koordinierte Bearbeitung von Verdachtsfällen. Es handelt nach klaren Verfahrensstandards und unter Einbeziehung externer Fachstellen.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • strukturierte Risiko- und Gefährdungseinschätzung,
  • Planung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen,
  • Entscheidung über weitere organisatorische Schritte,
  • Kommunikation mit externen Stellen,
  • Dokumentation und Nachbereitung.


Das Interventionsteam wahrt dabei die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.

Bei möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfolgt die fachliche Einschätzung nicht isoliert.

Die TG Herford verfügt als Träger eines Bewegungskindergartens sowie mehrerer Offener Ganztagsschulen über eigene insoweit erfahrene Fachkräfte (Insofas). Darüber hinaus ist der Verein Teil des städtischen Insofa-Pools, sodass neben interner Fachlichkeit jederzeit auch externe Einschätzungen hinzugezogen werden können.

Diese doppelte Struktur gewährleistet fachliche Qualität, Unabhängigkeit in der Einschätzung und erhöhte Handlungssicherheit.

Hinweise werden zeitnah an das PSiG-Team beziehungsweise das Interventionsteam weitergegeben. Je nach Fall wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) hinzugezogen. Liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, erfolgt eine strukturierte schriftliche Meldung an das zuständige Jugendamt mit nachvollziehbarer Datengrundlage (Beobachtungsbogen sowie weitere relevante Anlagen).

In betreuungsintensiven Bereichen wie dem Bewegungskindergarten TG HOPS oder in schulischen Ganztagskooperationen gehört die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen bereits zur etablierten Praxis. Die strukturierte Einbindung einer insoweit erfahrenen Fachkraft sowie die dokumentierte Weiterleitung an das Jugendamt sind dort fester Bestandteil der professionellen Fallarbeit.

Diese Erfahrung fließt in die vereinsweite Interventionslogik ein.

Grundsatz ist:
Keine Eigen-Ermittlungen. Schutz geht vor. Entscheidungen sind dokumentiert und fachlich rückgebunden.

Der vereinsinterne Schutzauftrag ist von einer strafrechtlichen Bewertung klar zu trennen. Die TG Herford führt keine strafrechtlichen Ermittlungen durch und ersetzt weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Eine mögliche Strafanzeige erfolgt ausschließlich auf Grundlage fachlicher und gegebenenfalls juristischer Beratung.

Die TG Herford betrachtet Schutz nicht ausschließlich als „Gefahr von außen“, sondern ausdrücklich auch als Organisationsverantwortung. Grenzverletzungen oder Übergriffe können auch durch Personen entstehen, die im Verein Verantwortung tragen.

In trainingsintensiven oder wettkampforientierten Strukturen – etwa im Turnen, Schwimmen oder anderen Mehrfachtrainingssettings – bestehen häufig enge Arbeitsbeziehungen und klare Hierarchien. Gerade dort ist die klare Trennung zwischen pädagogischer Anleitung und Grenzüberschreitung von besonderer Bedeutung.

Das Schutzsystem der TG Herford stellt deshalb sicher, dass auch in leistungsorientierten Kontexten unabhängige Beschwerdewege bestehen und fachliche Einschätzungen nicht ausschließlich innerhalb der jeweiligen Fachabteilung erfolgen.

Die Wahrnehmung des Schutzauftrags ist Bestandteil der gesetzlichen Organisations- und Aufsichtspflicht des Vorstands. Der Vorstand stellt durch geeignete Strukturen, klare Zuständigkeiten und verbindliche Verfahren sicher, dass Hinweise sachgerecht bearbeitet, Schutzmaßnahmen umgesetzt und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Bei Hinweisen auf Fehlverhalten durch Mitarbeitende oder Ehrenamtliche gelten deshalb zusätzliche Standards:

Sofortige Beendigung belastender Situationen:
Die zuständige Leitung stellt unverzüglich sicher, dass potenziell schädigendes Verhalten beendet wird und geeignete Schutzmaßnahmen greifen.

Dazu kann – abhängig von der Gefährdungseinschätzung – eine vorläufige Freistellung von Tätigkeiten mit Kontakt zu Schutzbefohlenen gehören. Diese Maßnahme dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und stellt keine Vorverurteilung dar. Weitere Schritte erfolgen erst nach fachlicher Einschätzung und gegebenenfalls juristischer Beratung.

Team- und Leitungsberatung:
Wenn Regeln unklar waren oder strukturelle Faktoren – etwa Personalmangel oder fehlende Aufsicht – Fehlverhalten begünstigt haben, wird dies systematisch analysiert und organisatorisch korrigiert.

Eltern- bzw. Sorgeberechtigtenkommunikation:
Ist ein Kind oder eine jugendliche Person betroffen, werden Sorgeberechtigte situationsangemessen und zeitnah eingebunden. Der Schutz der betroffenen Person steht im Vordergrund.

Träger- und Vorstandsinformation:
Der Vorstand wird eingebunden, sobald organisatorische oder rechtliche Schritte absehbar sind. Schutz ist Führungsaufgabe.

Externe Unterstützung:
Supervision und externe Fachberatung werden frühzeitig genutzt, um Schutz, Objektivität und Qualität zu sichern.

Meldepflichten und rechtliche Schritte:
Bei relevanten Fällen werden externe Stellen einbezogen. Arbeits- oder strafrechtliche Schritte erfolgen strukturiert und ausschließlich nach fachlicher beziehungsweise juristischer Beratung.

So schützt die TG Herford Betroffene, wahrt die Rechte aller Beteiligten und stärkt die Glaubwürdigkeit der Organisation.

Sobald ein Fall in strukturierte Bearbeitung geht, gelten verbindliche Kommunikationsregeln.

Interne Kommunikation erfolgt ausschließlich über die dafür benannten Rollen (PSiG-Team, Interventionsteam, Vorstand). Informationen werden strikt nach dem Need-to-know-Prinzip weitergegeben.

Eigenständige Fallkommunikation durch Übungsleitungen, Fachabteilungs- und Fachbereichsleitungen oder sonstige Beteiligte ist nicht zulässig.

Externe Kommunikation (z. B. gegenüber Eltern, Kooperationspartnern, Öffentlichkeit oder Medien) erfolgt ausschließlich durch die benannte verantwortliche Person des Vorstands oder eine ausdrücklich beauftragte Person.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten hat oberste Priorität.

Die TG Herford ersetzt keine therapeutische oder fachpsychologische Unterstützung. Betroffene werden bei Bedarf an externe Fachstellen vermittelt.

Diese Kommunikationsdisziplin dient dem Schutz Betroffener, der Handlungsfähigkeit des Vereins und der Vermeidung von Gerüchten.

Öffentliche Stellungnahmen erfolgen sachlich, ohne Vorverurteilung und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Es werden keine Details zu laufenden Verfahren oder personenbezogenen Sachverhalten veröffentlicht. Ziel der Kommunikation ist Transparenz über das Verfahren, nicht über individuelle Inhalte.

Der Schutz Betroffener sowie die Unschuldsvermutung gelten gleichermaßen.

Rechtliche Grundlagen sind insbesondere:

  • Vereinsrecht (§§ 21 ff. BGB) – Ausschlussverfahren gemäß Satzung unter Wahrung des Anhörungsrechts.
  • § 72a SGB VIII – erweitertes Führungszeugnis für Tätigkeiten mit Minderjährigen; regelmäßige Wiedervorlage.
  • Abgrenzung Ehrenamt / Arbeitsverhältnis – arbeitsrechtliche Schritte erfolgen ausschließlich nach juristischer Beratung.

Je nach Fall können folgende Stellen hinzugezogen werden:

  • Jugendamt Herford – 05221 1894440
  • Fachstelle Kinderschutz – 05732 – 900-3827
  • Deutscher Kinderschutzbund – 05221 – 86747
  • Kreispolizeibehörde – 05221 – 8880
  • Nummer gegen Kummer – 0800 – 1110333
  • Weißer Ring – 116006
  • N.I.N.A. – 0800 – 2255530
  • KSB Herford – 05221 – 13-1438


Neben dem Schutz betroffener Personen ist es ebenso erforderlich, die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Wie diese Balance gewährleistet wird, beschreibt das folgende Kapitel.

Wie wird mit falschen Verdächtigungen umgegangen und wie schützen wir alle Beteiligten?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wie betroffene Personen geschützt werden
  • wie die Rechte beschuldigter Personen gewahrt bleiben
  • wie mit unbegründeten oder falschen Verdächtigungen umgegangen wird
  • wie Fairness im Verfahren sichergestellt wird


Interventionsverfahren dienen der Klärung von Sachverhalten. Darüber hinaus tragen sie eine besondere Verantwortung für den Schutz aller beteiligten Personen. Die TG Herford versteht Schutz nicht einseitig, sondern mehrdimensional: Betroffene, hinweisgebende Personen und beschuldigte Personen haben jeweils Anspruch auf eine faire, respektvolle und verhältnismäßige Behandlung.

Im Schutzkontext bedeutet Parteilichkeit, die Perspektive und den Schutzbedarf potenziell betroffener Personen ernst zu nehmen und Gefährdungen nicht zu relativieren. Parteilichkeit ersetzt jedoch keine sachliche Prüfung des Sachverhalts und begründet keine Vorverurteilung. Sie steht nicht im Widerspruch zur Unschuldsvermutung, sondern beschreibt die Schutzorientierung innerhalb eines fairen und rechtsstaatlich geordneten Verfahrens.

Dieses Kapitel beschreibt die Schutzprinzipien, die unabhängig vom konkreten Verfahrensablauf gelten und das Handeln des Vereins in belastenden Situationen leiten.

In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass Entscheidungen weder ausschließlich aus einer Perspektive noch unter emotionalem Druck getroffen werden.

In Teamsitzungen, Leitungsrunden oder Fallreflexionen wird daher bewusst darauf geachtet, unterschiedliche Schutzdimensionen – Schutzbedarf, Fairness, Verhältnismäßigkeit und Organisationsverantwortung – systematisch zu berücksichtigen.

Diese strukturierte Reflexion ist Bestandteil der Schutzkultur der TG Herford und dient der Vermeidung einseitiger oder vorschneller Bewertungen.

Der Schutz der betroffenen Person hat im Verfahren Priorität. Ziel aller Maßnahmen ist es, weitere Gefährdungen zu verhindern, Stabilität herzustellen und die persönliche Integrität zu wahren.

Schutz bedeutet insbesondere:

  • Gefährdungssituationen unverzüglich zu beenden oder zu entschärfen,
  • belastende Konstellationen organisatorisch zu verändern,
  • Kontaktkonstellationen gegebenenfalls vorübergehend neu zu regeln,
  • die betroffene Person nicht zusätzlichen Belastungen auszusetzen.


Maßnahmen werden individuell, verhältnismäßig und situationsangemessen festgelegt. Die Perspektive der betroffenen Person wird berücksichtigt, ohne sie mit Entscheidungsverantwortung zu überlasten.

Mehrfachbefragungen oder unnötige Konfrontationen werden vermieden. Informationen werden nur soweit weitergegeben, wie es für Schutz, Gefahrenabwehr und Klärung zwingend erforderlich ist.

Personen, die Hinweise geben oder Beschwerden äußern, tragen wesentlich zur Schutzkultur des Vereins bei. Sie dürfen aus einer Meldung keinerlei Nachteile erfahren.

Die TG Herford stellt sicher:

  • Hinweisgebende werden vor Ausgrenzung, Druck oder Benachteiligung geschützt.
  • Vertraulichkeit wird gewahrt.
  • Informationen werden ausschließlich nach dem „Need-to-know“-Prinzip weitergegeben.
  • Rückmeldungen erfolgen – soweit rechtlich zulässig – transparent über den weiteren Umgang mit dem Hinweis.
  • Unterstützungsangebote können bei Bedarf vermittelt werden, beispielsweise durch Ansprechpersonen oder externe Fachstellen.


Der Schutz von Hinweisgebenden ist Voraussetzung für Vertrauen und Handlungsfähigkeit des Schutzsystems.

Bis zur Klärung eines Sachverhalts gilt die Unschuldsvermutung.

Beschuldigte Personen haben Anspruch auf:

  • sachliche und faire Behandlung,
  • Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte,
  • vertraulichen Umgang mit Informationen,
  • Schutz vor Vorverurteilung oder öffentlicher Stigmatisierung.


Vorläufige organisatorische Maßnahmen können erforderlich sein, um Gefährdungen auszuschließen oder Spannungen zu reduzieren. Solche Maßnahmen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und stellen weder eine Schuldfeststellung noch eine Sanktion dar. Sie erfolgen verhältnismäßig, befristet, werden regelmäßig überprüft und aufgehoben, sobald der zugrunde liegende Schutz- oder Klärungsbedarf entfällt.

Gerüchtebildung, informelle Sanktionen oder Drucksituationen werden aktiv unterbunden.

Insbesondere in eng zusammenarbeitenden Fachabteilungen oder Projektteams können informelle Dynamiken schnell entstehen. Die TG Herford achtet daher darauf, dass Fallinformationen nicht in Teamsitzungen, Trainingsgruppen oder informellen Gesprächsrunden thematisiert werden.

Kommunikation erfolgt ausschließlich über die benannten Rollen und nach klaren Zuständigkeiten.

Vereinsrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen erfolgen ausschließlich auf Grundlage rechtlicher Prüfung und unter Wahrung des Anhörungsrechts.

Nicht jeder Verdacht bestätigt sich. Wird ein Verdacht als unbegründet eingestuft, erfolgt eine sachliche Beendigung des Verfahrens.

Dabei werden:

  • Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert,
  • Beteiligte informiert, soweit rechtlich zulässig,
  • Arbeits- und Vertrauensverhältnisse aktiv stabilisiert.


Gegebenenfalls werden geeignete Maßnahmen zur Rehabilitierung der betroffenen Person geprüft, um entstandene Nachteile oder Reputationsschäden auszugleichen. Die Dokumentation des Verfahrens bleibt davon unberührt und wird entsprechend den geltenden Aufbewahrungsfristen gesichert.

Strukturelle Ursachen, die zu Missverständnissen oder Fehlinterpretationen geführt haben könnten, werden reflektiert.

In solchen Fällen wird geprüft, ob unklare Kommunikationswege, fehlende Transparenz, nicht ausreichend erläuterte Nähe-/Distanzregeln oder organisatorische Unklarheiten zur Irritation beigetragen haben.

Ziel ist es, Strukturen so weiterzuentwickeln, dass vergleichbare Missverständnisse künftig reduziert werden.

Bewusst falsche Anschuldigungen werden vereinsrechtlich geprüft. Gleichzeitig wird vermieden, einen nicht bestätigten Verdacht pauschal als „böswillig“ zu interpretieren.

Ziel bleibt die Wiederherstellung von Vertrauen, Transparenz und Handlungsfähigkeit – ohne Bagatellisierung des ursprünglichen Hinweises.

Ein funktionierendes Schutzsystem lebt von Beteiligung und transparenter Kommunikation. Die entsprechenden Beschwerde- und Beteiligungswege werden im nächsten Kapitel dargestellt.

Wie kann ich mich beschweren oder beteiligen?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wie du dich beteiligen kannst
  • welche Beschwerdewege es gibt
  • wie Hinweise niedrigschwellig eingebracht werden können


Beteiligung und das Recht auf Beschwerde sind zentrale Bestandteile der Schutzkultur der TG Herford. Kinder, Jugendliche und alle weiteren Vereinsmitglieder sollen ihre Meinung äußern, Rückmeldungen geben und Kritik anbringen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Beteiligung stärkt Selbstwirksamkeit, Transparenz und Vertrauen. Sie ist zugleich ein wirksames Instrument der Prävention, weil sie Machtverhältnisse reflektierbar macht und Irritationen frühzeitig sichtbar werden lässt.

Die TG Herford versteht Beteiligung nicht als punktuelle Maßnahme, sondern als dauerhaftes Prinzip des Vereinslebens. Rückmeldungen und Beschwerden sind ausdrücklich erwünscht und werden als wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung von Angeboten, Strukturen und Schutzmaßnahmen verstanden.

Um Transparenz und Handlungssicherheit zu gewährleisten, folgt jede Beschwerde innerhalb der TG Herford einer klar definierten Struktur. Der folgende Ablauf zeigt, wie Hinweise aufgenommen, weitergeleitet, bewertet und rückgemeldet werden. Die Darstellung dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Fallprüfung, macht jedoch die Verfahrenslogik nachvollziehbar.

Für Beteiligung und Beschwerde gelten verbindliche Grundsätze. Sie schaffen Sicherheit und Orientierung für alle Beteiligten.

Beteiligung ist altersgerecht, freiwillig und niedrigschwellig. Niemand ist verpflichtet, sich zu äußern – aber jede Person hat das Recht dazu.

Neben individuellen Rückmeldungen nutzt die TG Herford regelmäßig strukturierte Mitgliederumfragen, um ein breites Stimmungs- und Erfahrungsbild zu erhalten. Dabei werden auch Aspekte der Schutzkultur, des Umgangs miteinander, wahrgenommene Sicherheit sowie Beteiligungsmöglichkeiten erfasst. Mitgliederumfragen ergänzen individuelle Beschwerdewege und ermöglichen systematische Rückkopplung auf Vereinsebene. Sie erfassen sowohl strukturelle als auch alltagsbezogene Rückmeldungen. Die Ergebnisse werden ausgewertet, dokumentiert und in Maßnahmenpläne überführt. Damit wird Schutzkultur nicht nur intern reflektiert, sondern durch breite Mitgliederbeteiligung überprüft.

Beschwerden können jederzeit und in unterschiedlichen Formen geäußert werden – mündlich, schriftlich oder digital.

Rückmeldungen werden ernst genommen und vertraulich behandelt. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz werden gewahrt.

Niemand darf aufgrund einer Beschwerde benachteiligt, ausgegrenzt oder unter Druck gesetzt werden. Beschwerden sind kein illoyales Verhalten, sondern Ausdruck gelebter Verantwortung.

Transparenz über Zuständigkeiten und Verfahren schafft Vertrauen. Es ist nachvollziehbar geregelt, wer Hinweise bearbeitet und wie Rückmeldungen erfolgen.

Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob es sich um Alltagsfeedback, Kritik an Abläufen oder Hinweise auf Grenzverletzungen handelt.

Beteiligung findet nicht zufällig statt, sondern ist strukturell verankert.

Jugendausschuss

Der Jugendausschuss ist der formell gewählte Teil der Jugendvertretung der TG Herford. Er vertritt die Interessen junger Mitglieder durch die Jugendvertreter*innen und die Jugendsprecher*in, bringt Anliegen in Vereinsgremien ein und wirkt an Entscheidungsprozessen mit.

Als demokratisch legitimiertes Organ stärkt er Transparenz und Mitbestimmung und schafft einen verlässlichen Kanal zwischen Jugend und Vereinsführung.

NextGen / NextGen Heroes

NextGen / NextGen Heroes bildet die zentrale projekt- und prozessorientierte Beteiligungssäule der TG Herford. Dieses Format steht allen interessierten Jugendlichen offen – unabhängig von Wahl, Funktion oder Abteilungszugehörigkeit.

Es ergänzt formelle Strukturen wie den Jugendausschuss und ermöglicht:

  • projektbezogene Beteiligung,
  • themenoffene Mitgestaltung,
  • Entwicklung eigener Ideen und Formate,
  • Reflexion und Weiterentwicklung von Vereinsstrukturen.


NextGen ist zugleich ein Resonanzraum für Erfahrungen, Wahrnehmungen und Rückmeldungen junger Menschen. Es ist fest in die Schutzstruktur des Vereins eingebunden und trägt dazu bei, Schutzthemen frühzeitig sichtbar zu machen.

Ergänzend bestehen weitere verbindliche Beteiligungsformen:

  • Jugendsprecher*innen in Fachabteilungen,
  • J-Teams im Hauptverein und in einzelnen Abteilungen,
  • projektbezogene Beteiligungsformate,
  • direkte Rückmeldemöglichkeiten an Übungsleitungen oder Fachabteilungs- und Fachbereichsleitungen.


Beteiligung findet auch im unmittelbaren Angebotskontext statt. In schulischen Kooperationen können Kinder und Jugendliche über Inhalte von AGs mitentscheiden und eigene Themen einbringen. Diese lebensweltnahe Partizipation stärkt Vertrauen, Offenheit und die Bereitschaft, auch Schutzthemen anzusprechen.

Das Format „Vereinsheld“ ergänzt diese Beteiligungsstruktur, indem es projektorientierte Mitgestaltung, Coachingformate und strategische Leitlinienarbeit ermöglicht. Jugendliche und Ehrenamtliche entwickeln hier gemeinsam Perspektiven für Vereinsentwicklung, Schutzkultur und Mitbestimmung.

Diese Strukturen werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um sie an die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen anzupassen.

Damit Beteiligung tatsächlich genutzt wird, orientieren sich Feedbackformate an der Lebenswelt der Zielgruppen.

Zum Einsatz kommen sowohl digitale als auch analoge Wege:

  • digitale Feedback- und Beteiligungstools,
  • projekt- und anlassbezogene Online-Rückmeldungen,
  • analoge Rückmeldemöglichkeiten im Trainings- und Vereinsalltag.


Digitale und analoge Formate ergänzen sich. Sie werden situations- und zielgruppengerecht eingesetzt.

In frühkindlichen Kontexten – etwa im Bewegungskindergarten – werden Beschwerden und Rückmeldungen zusätzlich über visuelle und dialogische Formate ermöglicht, beispielsweise über kindgerechte Symbolsysteme, Gesprächskreise oder strukturierte Elternrückmeldungen.

In Jugendformaten wie NextGen oder projektbezogenen Beteiligungsformaten werden Themen offen diskutiert, digital rückgemeldet oder in moderierten Reflexionsrunden aufgegriffen.

Digitale Schutzregeln werden gemeinsam mit Jugendlichen reflektiert und weiterentwickelt. Projekte wie „Mach mit! Handy aus“ fördern eigenständige Reflexion und ermöglichen es Jugendlichen, Schutzbotschaften selbst zu formulieren und im Verein sichtbar zu machen.

Diese Vielfalt stellt sicher, dass Beteiligung nicht theoretisch bleibt, sondern im jeweiligen Lebensumfeld tatsächlich erreichbar ist. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen und echte Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Beschwerden und Hinweise dürfen weder „versickern“ noch bagatellisiert werden. Deshalb besteht eine klare Zuständigkeitslogik.

Jede Person im Verein ist verpflichtet, Hinweise ernst zu nehmen und – sofern es sich nicht um reines Alltagsfeedback handelt – an die zuständige Schutzstruktur weiterzuleiten.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Alltagsfeedback, etwa zu Trainingsorganisation, Umgangston oder Ablauf – dieses wird über den üblichen Bearbeitungsweg (Übungsleitung oder Abteilungsleitung) geklärt.
  • Hinweisen auf Grenzverletzungen, Übergriffe oder strukturelle Risiken – diese sind unverzüglich an die Schutzstruktur (PSiG-Team oder Interventionsteam) weiterzuleiten.


Wer einen Hinweis erhält, entscheidet nicht allein nach persönlichem Eindruck. Die Einordnung orientiert sich an den Definitionen der Risikoanalyse (siehe Kapitel 5) und an den Interventionsgrundsätzen (siehe Kapitel 7 – insbesondere keine Alleingänge).

Hinweisgebende erhalten – soweit datenschutzrechtlich möglich – eine Rückmeldung darüber, wie ihr Hinweis eingeordnet wurde und welche nächsten Schritte erfolgen.

Gerade in kleineren Fachabteilungen oder eng zusammenarbeitenden Teams ist es entscheidend, dass Rückmeldungen nicht im informellen Raum verbleiben. Die TG Herford achtet daher darauf, dass Hinweise dokumentiert, strukturiert weitergeleitet und nicht ausschließlich innerhalb derselben Hierarchieebene bearbeitet werden, wenn Schutzfragen betroffen sind.

So wird Beschwerde zu einem wirksamen Bestandteil der Schutzstruktur und nicht nur zu einem allgemeinen Meinungsinstrument.

Beschwerdewege müssen so gestaltet sein, dass sie im Alltag von Kindern und Jugendlichen tatsächlich genutzt werden können.

Daher gelten folgende Standards:

  • Beschwerden können mündlich, schriftlich oder digital erfolgen.
  • Kinder und Jugendliche dürfen eine Vertrauensperson hinzuziehen.
  • Rückmeldungen werden altersgerecht erklärt.
  • Es wird deutlich gemacht, dass eine Beschwerde niemals „Ärger“ bedeutet.
  • Beschwerden über Übungsleitungen oder Fachabteilungs- und Fachbereichsleitungen müssen ohne Hürde auch an unabhängige Vereinsrollen möglich sein.


Hinweise werden nicht bagatellisiert oder informell geregelt, sondern entsprechend der Schutzstruktur bearbeitet und weitergeleitet.

Auch Eltern und Sorgeberechtigte können Hinweise, Rückmeldungen oder Schutzbedenken jederzeit einbringen. Meldewege sind transparent und niedrigschwellig ausgestaltet, sodass Unsicherheiten oder Beobachtungen frühzeitig thematisiert werden können.

Kommunikationswege werden transparent, verständlich und manipulationsarm gestaltet.

In offenen Bewegungsangeboten, Ferienprogrammen oder Trainingsgruppen bedeutet dies beispielsweise, dass Ansprechpersonen zu Beginn eines Angebots benannt werden, Beschwerdemöglichkeiten aktiv erklärt werden und Kinder wissen, dass sie sich auch außerhalb der eigenen Trainingsgruppe an unabhängige Stellen wenden können.

Niedrigschwelligkeit wird nicht vorausgesetzt, sondern aktiv hergestellt.

Beteiligung und Beschwerde sind feste Bestandteile der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes.

Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten fließen in die Evaluation, Anpassung und Fortschreibung des Schutzsystems ein. Sie helfen dabei,

  • strukturelle Schwachstellen zu erkennen,
  • präventive Maßnahmen weiterzuentwickeln,
  • Kommunikationswege zu überprüfen,
  • Schutzstrukturen zu verbessern.


Ziel ist es, eine offene, dialogorientierte und lernende Vereinskultur dauerhaft zu fördern.

Rückmeldungen aus NextGen-Formaten, Jugendausschussarbeit, Teamsitzungen oder Projektreflexionen werden systematisch ausgewertet und – soweit relevant – in Leitungsrunden, Vorstandssitzungen oder Fortbildungsplanung einbezogen.

Beteiligung ist damit nicht symbolisch, sondern strukturell mit Entscheidungsprozessen verbunden.

Damit Beteiligung und Beschwerde wirksam greifen können, braucht es klare organisatorische Zuständigkeiten. Diese werden im folgenden Kapitel geregelt.

Wer ist zuständig? Wer entscheidet?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wer im Verein für Schutz verantwortlich ist
  • wie Zuständigkeiten klar geregelt sind
  • wie Entscheidungswege strukturiert verlaufen


Ein wirksames Schutzsystem benötigt klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Entscheidungswege und transparente Zuständigkeiten. Wir als TG Herford verstehen Governance im Kontext des Basisschutzkonzeptes als Zusammenspiel aus Führung, operativer Umsetzung, fachlicher Begleitung, Beteiligung und Kontrolle.

Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt ist kein freiwilliges Zusatzthema, sondern verbindlicher Bestandteil der Organisationsstruktur der TG Herford.

Dieses Kapitel regelt,
wie das Basisschutzkonzept formal verankert ist,
wer welche Verantwortung trägt,
wie Zuständigkeiten ausgestaltet sind,
und wie die Struktur dauerhaft handlungsfähig bleibt.

Das Basisschutzkonzept der TG Herford von 1860 e. V. wird durch Beschluss des Vorstands in Kraft gesetzt. Es ist Bestandteil der vereinsinternen Ordnungs- und Leitstruktur und konkretisiert die Schutzverpflichtung gemäß Satzung in der jeweils gültigen Fassung.

Dieses Basisschutzkonzept ist verbindlich für:

  • alle Organe des Vereins,
  • alle Fachabteilungen und Fachbereiche,
  • alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen,
  • alle Personen, die im Rahmen des Vereins tätig sind oder an Angeboten teilnehmen.


Es ist:

  • Grundlage für alle Themenmodule und settingspezifischen Appendices,
  • Maßstab für Entscheidungen, Handlungen und Interventionen im Verein.


Abweichungen von den Regelungen dieses Basisschutzkonzeptes sind nicht zulässig. Konkretisierungen erfolgen ausschließlich über darauf aufbauende Themenmodule oder bereichs- und settingspezifische Appendices. Damit wird sichergestellt, dass Schutz nicht situativ ausgelegt, sondern einheitlich umgesetzt wird.

Das ermöglicht uns, das Basiskonzept schlank und verbindlich zu halten – und zugleich Settings (z. B. Schwimmen, Frühkindbereich, OGS, Ferienformate, digitale Räume) in Modulen/Appendices passgenau zu konkretisieren.

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, insbesondere:

  • bei gesetzlichen Änderungen,
  • bei strukturellen Veränderungen im Verein,
  • bei relevanten Vorfällen,
  • mindestens jedoch im Rahmen einer turnusmäßigen Gesamtevaluation.


Die Gesamtverantwortung für die Fortschreibung liegt beim Vorstand in Abstimmung mit dem PSiG-Team.

Schutz ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Entwicklungsprozess.

Vereinsheld dient dabei als Brücke zwischen strategischer Vereinsentwicklung und Schutzstruktur. Erkenntnisse aus Leitlinienworkshops, Coachingformaten und Beteiligungsprozessen fließen in Gremienarbeit, Satzungsentwicklung und organisatorische Anpassungen ein.

Schutzthemen sind fester Bestandteil der jährlichen Zielplanung sowie der internen Fortbildungsplanung. Erkenntnisse aus Interventionen oder Beteiligungsformaten führen – wenn erforderlich – zu konkreten Anpassungen von Appendices, Schulungsinhalten oder Zuständigkeitsregelungen.

Schutz ist damit nicht nur formell beschlossen, sondern Bestandteil laufender Führungsarbeit.

Die Schutzstruktur der TG Herford folgt einer klar definierten Rollen- und Zuständigkeitslogik. Sie dient der eindeutigen Verantwortungszuordnung, der Vermeidung von Doppelzuständigkeiten sowie der Sicherstellung handlungsfähiger Entscheidungsstrukturen.

Die Schutzstruktur der TG Herford basiert auf einer klaren Trennung von Leitung, fachlicher Steuerung, operativer Fallbearbeitung und Krisenkoordination. Diese Differenzierung dient der Transparenz, der Vermeidung von Kompetenzüberschneidungen und der rechtssicheren Entscheidungsfindung.

Grundprinzip:
Schutzfachliche Entscheidungen erfolgen strukturiert und dokumentiert.

§ 8a SGB VIII-Entscheidungen trifft ausschließlich das PSiG-Team. Operative Maßnahmen werden durch das Interventionsteam umgesetzt. In akuten Gefährdungslagen wird eine gesonderte Krisenstruktur aktiviert.

Der Vorstand trägt die strategische Gesamtverantwortung für den Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt im Verein und für das Basisschutzkonzept der TG Herford. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar. Operative Aufgaben können übertragen werden, die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Vorstand.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Inkraftsetzung, Fortschreibung sowie die rechtliche und organisatorische Absicherung der Schutzstruktur. Er stellt sicher, dass das Schutzkonzept bekannt gemacht, umgesetzt und regelmäßig überprüft wird.

Insbesondere gewährleistet der Vorstand, dass:

  • ausreichend personelle, fachliche und strukturelle Ressourcen zur Verfügung stehen,
  • qualifizierte Ansprechpersonen sowie ein handlungsfähiges Interventionsteam benannt sind,
  • Prävention und Intervention als dauerhafte Führungsaufgabe verankert sind,
  • strategische sowie öffentlichkeits- oder haftungsrelevante Entscheidungen unter seiner Verantwortung erfolgen.


Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliedschaft rechenschaftspflichtig. Er sorgt dafür, dass das Schutzsystem regelmäßig überprüft und in geeigneter Form intern kommuniziert wird.

Ergebnisse aus Mitgliederumfragen werden dem Vorstand strukturiert vorgelegt und fließen in strategische Entscheidungen ein. So wird Transparenz über Entwicklungen, Handlungsbedarfe und Fortschritte im Bereich Schutz gewährleistet.

Das PSiG-Team koordiniert die Präventions- und Steuerungsprozesse im Bereich Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt. Es begleitet Risiko- und Schutzbedarfsanalysen, steuert Maßnahmenpläne und ist eine strukturelle Anlaufstelle für Hinweise.

Es stellt die Verbindung zwischen operativer Fallbearbeitung und strategischer Weiterentwicklung sicher.

Das Interventionsteam ist zuständig für die strukturierte Bearbeitung konkreter Verdachts-, Beschwerde- oder Interventionsfälle. Es handelt gemäß den festgelegten Verfahrensstandards, dokumentiert Entscheidungen nachvollziehbar und bindet – sofern erforderlich – weitere Schutzrollen oder externe Fachstellen ein.

Das Krisenteam wird bei komplexen, eskalationsrelevanten oder öffentlichkeitswirksamen Fällen aktiviert. Es unterstützt die strukturierte Entscheidungsfindung bei gewichtigen Verdachtsmomenten, koordiniert erforderliche Schutzmaßnahmen und stellt die Abstimmung mit dem Vorstand sicher.

Es arbeitet gemäß den festgelegten Kommunikations- und Interventionsstandards und gewährleistet eine sachgerechte, abgestimmte Außen- und Innenkommunikation.

Die Fachabteilungen und Fachbereiche setzen die Schutzstandards operativ um. Sie gewährleisten die Information neuer Mitarbeitender, achten auf die Einhaltung der Verhaltensleitlinien und sorgen für die Weiterleitung von Hinweisen entsprechend der festgelegten Schutzwege.

Die genannten Rollen ergänzen sich funktional. Operative Fallentscheidungen erfolgen gemäß den Interventionsstandards (siehe Kapitel 7); strategische, strukturelle oder rechtlich relevante Entscheidungen sowie eskalationsbedürftige Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Vorstand getroffen. Gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.

Schutz funktioniert nur, wenn Hinweise weitergegeben werden. Innerhalb der TG Herford besteht daher eine verbindliche Weiterleitungspflicht:

Hinweise auf Grenzverletzungen, Übergriffe oder strukturelle Risiken sind unverzüglich an die Schutzstruktur (PSiG-Team oder Interventionsteam) weiterzuleiten.

Hinweise dürfen nicht eigenständig bewertet, relativiert oder „informell gelöst“ werden.

Es gilt keine Schweigepflicht gegenüber der vereinsinternen Schutzstruktur.

Diese Regelung dient dem Schutz der betroffenen Person, der Handlungssicherheit aller Beteiligten und der rechtlichen Absicherung des Vereins.

Das Schutzsystem der TG Herford berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.

§ 72a SGB VIII – Erweitertes Führungszeugnis

Für Tätigkeiten mit Minderjährigen und Jugendlichen im Sinne des Begriffsverständnisses dieses Basiskonzeptes wird ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII eingeholt.

Die Einholung, Prüfung und Dokumentation erfolgt zentral über die hierfür benannte Vereinsstelle. Die Wiedervorlage erfolgt in der Regel alle fünf Jahre oder anlassbezogen bei Tätigkeitswechseln. Die Dokumentation erfolgt datenschutzkonform und nachvollziehbar. Erfasst werden ausschließlich die erforderlichen Statusinformationen.

Die organisatorische Verantwortung für das Verfahren liegt beim Vorstand bzw. bei einer durch ihn ausdrücklich benannten Person.

Die TG Herford folgt dabei dem Grundsatz, dass ein erweitertes Führungszeugnis allein keinen umfassenden Schutz gewährleistet.

Ergänzend erfolgt eine strukturierte Einschätzung der persönlichen Eignung, insbesondere bei Tätigkeiten mit intensivem Kinder- und Jugendkontakt. Neben formalen Kriterien werden Haltung, Kommunikationsverhalten, Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Schutzschulungen berücksichtigt.

Dieser mehrstufige Ansatz entspricht dem vereinsinternen Good-Governance-Verständnis und dient der aktiven Risikominimierung.

Verpflichtende Selbstverpflichtung, Ehrenkodex und Datenschutzerklärung

Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Verantwortung für Kinder, Jugendliche oder schutzbedürftige Personen unterzeichnen alle hauptamtlich Beschäftigten, Ehrenamtlichen, Honorarkräfte sowie Personen im Freiwilligendienst verbindlich:

  • eine Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt,
  • den Ehrenkodex der TG Herford,
  • eine Datenschutzerklärung im Kontext der Schutz- und Dokumentationsstrukturen.


Die Unterzeichnung ist Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme. Ohne vollständige Unterlagen erfolgt kein Einsatz im entsprechenden Aufgabenbereich.

Die Dokumentation erfolgt zentral über die hierfür benannte Vereinsstelle. Die Verwaltung erfolgt datenschutzkonform. Es wird ausschließlich der Status der Unterzeichnung dokumentiert.

Die Selbstverpflichtung ist Ausdruck der persönlichen Haltung und der Anerkennung der verbindlichen Schutzstandards dieses Basiskonzeptes. Sie ersetzt keine strukturellen Maßnahmen, ergänzt diese jedoch als individuelle Verantwortungserklärung.

Bei wiederholter oder langfristiger Tätigkeit wird die Selbstverpflichtung in angemessenen Abständen erneut bestätigt.

Übergangsregelung bei noch nicht vorliegendem Führungszeugnis

Die TG Herford stellt sicher, dass Schutzstandards auch dann uneingeschränkt gelten, wenn formale Nachweise – insbesondere das erweiterte Führungszeugnis – noch nicht vorliegen.

Für neu einsteigende Personen in Rollen mit Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gilt daher:

Ohne unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung erfolgt kein Einsatz.

Bis zur Einsichtnahme in das Führungszeugnis werden Tätigkeiten risikoarm gestaltet. Dies umfasst insbesondere:

  • keine alleinige Aufsicht,
  • keine Einzelsettings,
  • kein Zugang zu sensiblen Räumen,
  • klare Zuordnung einer verantwortlichen Leitungsperson.


Die Abteilungsleitung dokumentiert:

  • Beginn der Übergangsphase,
  • geplanten Termin der Einsichtnahme,
  • festgelegte Schutzvorkehrungen.


Die Übergangsregelung schützt Betroffene, Mitarbeitende und den Verein gleichermaßen. Sie verhindert Schutzlücken, ohne notwendiges Engagement zu blockieren. Schutz ist Voraussetzung – nicht ein nachgelagerter Schritt.

§ 8a SGB VIII – Kindeswohlgefährdung

Bei möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfolgt die fachliche Einschätzung nicht isoliert durch Einzelpersonen, sondern strukturiert unter Einbindung der vorgesehenen Schutzstruktur (PSiG / Interventionsteam).

Hinweise werden zeitnah weitergeleitet. Die Einschätzung erfolgt unter Nutzung fachlicher Standards und wird nachvollziehbar dokumentiert.

Bei Bedarf wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) hinzugezogen.

Liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, erfolgt eine strukturierte Entscheidung über eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Die Meldung wird schriftlich auf Grundlage einer nachvollziehbaren Dokumentation (Beobachtungsbogen) vorgenommen.

Eigenständige Ermittlungen durch Vereinsverantwortliche finden nicht statt. Der Schutz der betroffenen Person hat Vorrang.

Die Verantwortung für Einschätzung, Dokumentation und gegebenenfalls Meldung liegt bei den benannten Schutzrollen in Abstimmung mit dem Vorstand. Entscheidungen werden dokumentiert und fachlich rückgebunden.

Ansprechpersonen für Prävention interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt (PSiG)

Die TG Herford benennt qualifizierte Ansprechpersonen für Prävention interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt. Sie sind niedrigschwellig erreichbar und fungieren als erste vertrauliche Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern, Ehrenamtliche und Mitarbeitende.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung bei Unsicherheiten oder Fragen,
  • strukturierte Erstaufnahme von Hinweisen,
  • Unterstützung bei Dokumentation und Weiterleitung,
  • Mitwirkung an Präventionsmaßnahmen und Schulungen,
  • Vernetzung mit externen Fachstellen,
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes.


Die Erreichbarkeit wird dauerhaft transparent gemacht (Website, Aushänge, Informationsmaterialien, Willkommensmappe). Kontaktwege werden für Kinder und Jugendliche altersgerecht erklärt.

Interventionsteam (IT)

Zur strukturierten Bearbeitung von Verdachtsfällen oder Vorfällen besteht ein fest definiertes Interventionsteam.

Das Interventionsteam:

  • führt strukturierte Gefährdungseinschätzungen durch,
  • koordiniert Schutzmaßnahmen,
  • bereitet organisatorische Entscheidungen vor,
  • bindet externe Fachstellen ein,
  • dokumentiert und begleitet die Nachbereitung.


Die Arbeitsweise folgt verbindlichen Verfahrensstandards:

  • keine Alleingänge,
  • Dokumentation von Beginn an,
  • Schutzmaßnahmen vor vollständiger Klärung bei Bedarf,
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip,
  • frühe externe Beratung in belastenden oder unklaren Fällen.


Die Zusammensetzung des Interventionsteams wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt und dokumentiert. Änderungen erfolgen ebenfalls durch formale Beschlussfassung.

Abteilungs- und Bereichsleitungen tragen Verantwortung für die Umsetzung des Basisschutzkonzeptes in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld.

Sie stellen sicher, dass:

  • Schutzstandards bekannt sind,
  • neue Mitarbeitende informiert werden,
  • Rückmeldungen ernst genommen und weitergeleitet werden,
  • bereichs- und settingspezifische Appendices auf Grundlage der jeweiligen Risiko- und Schutzbedarfsanalyse entwickelt und angewendet werden.


Schutz wird damit konkret im Trainings-, Bildungs- und Betreuungsalltag verankert.

In Schwimmkursen bedeutet dies beispielsweise klar geregelte Aufsichtsstrukturen und transparente Umkleidesituationen. In leistungsorientierten Trainingsgruppen werden Nähe-/Distanz-Regeln und Beschwerdewege regelmäßig thematisiert. In offenen Bewegungsformaten oder Ferienangeboten werden Ansprechpersonen zu Beginn benannt und Zuständigkeiten sichtbar gemacht.

Alle neu tätigen Personen werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in die Inhalte dieses Basisschutzkonzeptes eingeführt.

Die Einführung umfasst insbesondere:

  • Grundhaltung und Schutzverständnis,
  • Nähe-Distanz-Standards,
  • Melde- und Weiterleitungspflichten,
  • Zuständigkeiten (PSiG / Interventionsteam),
  • Dokumentationsgrundsätze.


Die Teilnahme wird dokumentiert.

In der Einführung wird neben der formalen Kenntnisnahme des Basiskonzeptes ausdrücklich Raum für Rückfragen, Unsicherheiten und Fallbeispiele geschaffen. Schutzstandards werden nicht nur vorgestellt, sondern anhand typischer Alltagssituationen aus dem jeweiligen Tätigkeitsfeld erläutert.

Ohne erfolgte Einführung darf keine eigenverantwortliche Tätigkeit aufgenommen werden.

Die Einführung erfolgt strukturiert über die digitale Plattform Klubboard. Neue Mitarbeitende erhalten dort alle relevanten Dokumente, Schutzleitlinien sowie verpflichtende Unterweisungsmodule. Erst nach Abschluss der hinterlegten Pflichtinhalte und Bestätigung der Kenntnisnahme erfolgt die Freigabe für eigenverantwortliche Tätigkeiten.

Eltern und Sorgeberechtigte werden transparent über die Schutzstandards und Meldewege der TG Herford informiert.

Die Information erfolgt mindestens über:

  • Veröffentlichung des Basiskonzeptes auf der Website,
  • Benennung von Ansprechpersonen,
  • klare Darstellung der Beschwerde- und Interventionswege.


In sensiblen Settings erfolgt eine ergänzende Information im Rahmen von Aufnahmegesprächen oder Elternkommunikation.

In betreuungsintensiven Bereichen wie dem Bewegungskindergarten oder schulischen Kooperationen werden Schutzstandards und Meldewege aktiv erläutert und nicht nur bereitgestellt. Ziel ist es, Eltern als Kooperationspartner im Schutzsystem einzubinden und Unsicherheiten frühzeitig zu klären.

Die Vereinsjugend ist ein gleichwertiger Akteur innerhalb der Schutzstruktur.

Beteiligungsformate wie der Jugendausschuss sowie NextGen / NextGen Heroes wirken an Prävention, Beteiligung und Weiterentwicklung aktiv mit. Die Vereinsjugend wird in Evaluations- und Reflexionsprozesse einbezogen.

So wird sichergestellt, dass Schutz kontinuierlich auch aus der Perspektive junger Menschen weiterentwickelt wird.

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Schutzsystems werden verbindliche Überprüfungsprozesse etabliert.

Hierzu gehören:

  • eine mindestens jährliche anonymisierte Berichterstattung des PSiG-Teams an den Vorstand,
  • die Dokumentation relevanter Entwicklungen und struktureller Anpassungen,
  • die Auswertung von Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten,
  • anlassbezogene Überprüfung bei strukturellen, personellen oder rechtlichen Veränderungen.


Der Vorstand trägt die Verantwortung dafür, dass die Ergebnisse dieser Prozesse berücksichtigt und – soweit angemessen – in geeigneter Form vereinsintern kommuniziert werden.

Erkenntnisse aus Berichten, Evaluationen oder Beteiligungsrückmeldungen werden nicht isoliert betrachtet, sondern fließen in Fortbildungsplanung, Anpassung von Appendices sowie strategische Schwerpunktsetzungen ein.

Qualitätssicherung ist damit kein formaler Berichtsvorgang, sondern Teil der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Vereins.

Die folgenden Angaben konkretisieren die beschriebenen Rollen und Zuständigkeiten und sind Bestandteil dieses Basisschutzkonzeptes.

Vereinsstammdaten

Vereinsname: TG Herford von 1860 e. V.
Anschrift: Waldfriedenstraße 62, 32049 Herford
Postanschrift: Postfach 2918, 32019 Herford
Telefon: 05221 / 84967
E-Mail: info@tgherford.de
Vereinskennziffer: 4203035
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen
Registernummer: 21076
Mitgliederzahl: 3500

Geschäftsführender Vorstand

Erich Gieselmann | erich@tgherford.de
Frederick Humcke | frederick@tgherford.de | 05221 8896835
Theresa Bents | theresa@tgherford.de | 05221 8896836

PSiG-Team

Zentrale Mailadresse | psig@tgherford.de
Christoph Boll | christoph@tgherford.de | 0551 8896880
Sandra Pohlmann | sandra@tgherford.de | 05221 8896891
Vanessa Mellentin | vanessa@tgherford.de | 05221 8896841

Interventionsteam (IT)

Vorstand:

Frederick Humcke | frederick@tgherford.de | 05221 8896835
Theresa Bents | theresa@tgherford.de | 05221 8896836

PSiG-Ansprechpersonen:

Sandra Pohlmann | sandra@tgherford.de | 05221 88 96 891
Christoph Boll – christoph@tgherford.de | 0551 8896880

Jugendvertreter:

Maximilian Schulze | maxi@tgherford.de

Externe Fachberatung:

KSB Herford | Julia Sellenriek | j.sellenriek@ksb-herford.de | 05221 131438 
Stadt Herford Fachstelle Kinderschutz | Pia Paweltzik | pia.paweltzik@herford.de | 05221 189459

Kern-Krisenteam (fallbezogen aktiviert)

Frederick Humcke | frederick@tgherford.de | 05221 8896835
Theresa Bents | theresa@tgherford.de | 05221 8896836
Vanessa Mellentin | vanessa@tgherford.de | 05221 8896841

Fallbezogene Expert*innen können situativ hinzugezogen werden.

Die beschriebenen Zuständigkeiten und Entscheidungswege basieren auf klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die im nächsten Kapitel erläutert werden.

Was passiert mit personenbezogenen Daten und welche rechtlichen Grundlagen gelten?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • auf welchen gesetzlichen Grundlagen das Schutzkonzept basiert
  • wie Organisationsverantwortung abgesichert wird
  • wie Datenschutz im Schutzkontext umgesetzt wird


Dieses Kapitel beschreibt den verbindlichen rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen das Basisschutzkonzept der TG Herford umgesetzt wird. Es konkretisiert gesetzliche Verpflichtungen, vereinsrechtliche Verantwortung, arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen.

Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt ist nicht nur Ausdruck der Haltung des Vereins, sondern Teil einer rechtlich gebotenen Organisationsverantwortung. Die TG Herford stellt sicher, dass alle Maßnahmen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen und rechtskonform umgesetzt werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei schutzbedürftigen Personengruppen. Der Verein berücksichtigt hierbei die Verpflichtungen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie dem Benachteiligungsverbot.

Als eingetragener Verein gemäß §§ 21 ff. BGB trägt die TG Herford Verantwortung für das Handeln ihrer Organe, Beauftragten und eingesetzten Personen. Der Vorstand ist verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen Gefahren für Mitglieder, Teilnehmende und Mitarbeitende zu minimieren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • klare Zuständigkeiten,
  • transparente Entscheidungswege,
  • verbindliche Schutzstandards,
  • dokumentierte Verfahren,
  • angemessene Reaktion auf Pflichtverletzungen.


Der Verein unterliegt einer Organisations- und Verkehrssicherungspflicht. Unterlässt er angemessene Schutzmaßnahmen, kann ein Organisationsverschulden vorliegen. Das Basisschutzkonzept dient daher zugleich der Prävention und der haftungsrechtlichen Absicherung des Vereins.

Organisatorische Schutzmaßnahmen werden regelmäßig in Vorstandssitzungen, Leitungsrunden und bereichsübergreifenden Abstimmungen reflektiert. Zuständigkeiten, Schulungsbedarfe oder strukturelle Anpassungen werden nicht nur im Anlassfall, sondern präventiv überprüft.

Haftungsprävention wird damit als aktiver Bestandteil verantwortungsvoller Vereinsführung verstanden.

Vereinsrechtliche Maßnahmen – etwa Suspendierung, Hausverbot oder Ausschlussverfahren – erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Satzung, unter Wahrung von Verhältnismäßigkeit und Anhörungsrechten.

Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung greift der gesetzliche Schutzauftrag.

Die Entscheidung zur Einleitung einer Gefährdungseinschätzung trifft das PSiG-Team (Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt) in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand.

Die TG Herford stellt sicher:

  • dass Einschätzungen nicht isoliert erfolgen,
  • dass bei Bedarf eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird,
  • dass das zuständige Jugendamt informiert wird, wenn gewichtige Anhaltspunkte vorliegen,
  • dass keine eigenständigen Ermittlungen durchgeführt werden,
  • dass Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden.


Der Schutz des Kindes hat Vorrang vor institutionellen Interessen oder reputationsbezogenen Erwägungen.

In pädagogischen Trägerschaften wie dem Bewegungskindergarten oder schulischen Kooperationen ist die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen bereits Bestandteil etablierter Praxis. Diese fachliche Routine stärkt auch die vereinsweite Handlungssicherheit bei komplexen Schutzfragen.

Die TG Herford unterhält eine Kooperationsstruktur mit dem zuständigen Jugendamt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage abgestimmter Verfahrenswege. Ziel ist eine fachlich fundierte Einschätzung, klare Zuständigkeit und rechtssichere Intervention.

Die strukturelle Einbindung qualifizierter Insofas dient der rechtssicheren Umsetzung des Schutzauftrags und minimiert das Risiko fehlerhafter Gefährdungseinschätzungen.

Fachliche Einschätzungen erfolgen dokumentiert und unter klarer Rollenverteilung.

Nicht jeder Verdachtsfall begründet automatisch eine Pflicht zur Strafanzeige. Der Verein unterscheidet zwischen:

  • Schutzauftrag,
  • vereinsinternen Maßnahmen,
  • strafrechtlich relevanten Sachverhalten.


Eine Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden erfolgt ausschließlich im Rahmen der definierten Zuständigkeitsstruktur. Eigenmächtige Anzeigen im Namen des Vereins sind nicht vorgesehen.

Für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt die TG Herford die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sofern gesetzlich vorgesehen.

Die Umsetzung erfolgt unter strikter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Inhalte werden nicht gespeichert oder kopiert. Erfasst werden ausschließlich notwendige Metadaten. Zugriffsrechte sind klar geregelt.

Nach Beendigung der Tätigkeit erfolgt eine fristgerechte Löschung gespeicherter Informationen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Präventions-, Beschwerde- oder Interventionsprozessen werden gemäß Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich:

  • zweckgebunden,
  • datensparsam,
  • transparent,
  • nachvollziehbar,
  • unter Wahrung der Rechte betroffener Personen.


Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:

  • gesetzlichen Verpflichtungen,
  • berechtigten Interessen,
  • Einwilligungen,
  • Schutz lebenswichtiger Interessen.

Im Schutzkontext können besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sein, insbesondere Angaben zur Gesundheit oder zur sexuellen Selbstbestimmung (Art. 9 DSGVO).

Eine Verarbeitung erfolgt ausschließlich, wenn sie zwingend erforderlich ist und eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Der Zugriff ist besonders restriktiv geregelt.

Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit, Qualitätssicherung und rechtlichen Absicherung. Sie ist kein Instrument der Kontrolle, sondern Bestandteil verantwortungsvoller Organisationsführung.

Es werden ausschließlich notwendige Informationen dokumentiert. Fakten und Bewertungen werden getrennt. Einträge erfolgen sachlich und zeitnah.

Die Trennung zwischen Faktenwahrnehmung und persönlicher Bewertung wird in Schulungen ausdrücklich vermittelt und regelmäßig reflektiert.

Dokumentation dient nicht der Absicherung einzelner Personen, sondern der Qualität und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen.

Informationen werden ausschließlich nach dem „Need-to-know“-Prinzip weitergegeben. Transparenz bezieht sich auf Verfahren und Zuständigkeiten, nicht auf personenbezogene Details einzelner Fälle.

Arbeitsrechtliche Schritte erfolgen unter Beachtung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und nach juristischer Beratung. Maßgeblich ist die arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, nicht allein eine strafrechtliche Bewertung.

Das Schutzkonzept ist Bestandteil der vereinsinternen Compliance-Struktur. Schutzstandards sind verbindlich. Verstöße können vereins- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Entscheidungen erfolgen strukturiert und dokumentiert.

Die digitale Unterweisungsplattform Klubboard unterstützt die Compliance-Struktur des Vereins, indem sie Schulungsnachweise, Kenntnisnahmen und verpflichtende Aktualisierungen systematisch dokumentiert. Dadurch wird Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtssichere Umsetzung der Schutzstandards gewährleistet.

Schutzthemen sind Bestandteil interner Fortbildungsplanung, Leitungsreflexion und strategischer Schwerpunktsetzung.

Compliance wird dabei nicht als Kontrollinstrument verstanden, sondern als Rahmen für transparente, verantwortungsvolle und überprüfbare Entscheidungsprozesse.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz sichern das Schutzsystem formell ab. Wie es inhaltlich überprüft und weiterentwickelt wird, beschreibt das folgende Kapitel.

Wie wird das Schutzsystem überprüft und weiterentwickelt?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wie das Schutzkonzept regelmäßig überprüft wird
  • wie Erfahrungen ausgewertet werden
  • wie Schutz kontinuierlich weiterentwickelt wird


Das Basisschutzkonzept der TG Herford ist als lebendes Dokument angelegt. Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt ist kein Zustand, der einmal erreicht und anschließend verwaltet wird. Er ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßige Reflexion, Anpassung und strukturelle Weiterentwicklung erfordert.

Evaluation und Qualitätssicherung sind daher keine Zusatzaufgaben, sondern integraler Bestandteil des Schutzsystems. Sie stellen sicher, dass Regelungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Vereinsalltag wirksam bleiben.

Das Schutzsystem der TG Herford ist kein statisches Dokument, sondern ein fortlaufender Entwicklungsprozess. Analyse, Umsetzung und Evaluation stehen in einem kontinuierlichen Zusammenhang.

Die TG Herford versteht sich als lernende Organisation. Evaluation dient nicht der Kontrolle einzelner Personen, sondern der Weiterentwicklung von Strukturen, Prozessen und Handlungssicherheit.

Eine lernende Schutzkultur zeichnet sich dadurch aus, dass:

  • Schutz als gemeinsame Aufgabe verstanden wird,
  • Rückmeldungen ausdrücklich erwünscht sind,
  • Unsicherheiten offen angesprochen werden dürfen,
  • Fehler nicht tabuisiert, sondern reflektiert werden,
  • Erkenntnisse systematisch in Verbesserungen übersetzt werden.


So entsteht ein Klima, in dem Prävention und Intervention nicht defensiv, sondern professionell weiterentwickelt werden.

Das Basisschutzkonzept wird mindestens einmal jährlich strukturiert überprüft. Diese Überprüfung dient der Sicherstellung, dass Regelungen aktuell, umsetzbar und wirksam sind.

Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  • rechtliche und fachliche Entwicklungen,
  • Erfahrungen aus Präventions- und Interventionsprozessen,
  • Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten,
  • strukturelle Veränderungen im Verein.


Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung anlassbezogen, insbesondere bei:

  • Personalwechseln in Schlüsselrollen,
  • neuen Tätigkeitsfeldern oder Kooperationsformen,
  • relevanten Vorfällen mit struktureller Bedeutung.


Die Koordination dieser Prozesse liegt bei der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem PSiG-Team. Ergebnisse werden dokumentiert und dem Vorstand zur Kenntnis und Entscheidung vorgelegt.

In die jährliche Überprüfung fließen unter anderem Erfahrungen aus Schulungen, Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten, Ergebnisse aus Risikoanalysen einzelner Fachabteilungen sowie Erkenntnisse aus realen Interventionsprozessen ein.

Auch die Nutzung und Aktualität der Klubboard-Unterweisungen wird im Rahmen der jährlichen Evaluation überprüft. Inhalte werden angepasst, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen, interne Abläufe oder Schutzstandards verändern. Rückmeldungen aus Schulungen fließen in die Weiterentwicklung der Module ein.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Evaluation nicht abstrakt erfolgt, sondern konkrete Abläufe, Schnittstellen und Zuständigkeiten überprüft werden.

Neben der turnusmäßigen Überprüfung wird ein internes Revisionsverfahren etabliert. Dieses dient dazu, systematisch zu prüfen, ob die vereinbarten Standards eingehalten und praktisch umsetzbar sind.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • die Überprüfung von Zuständigkeiten und Kommunikationswegen,
  • die Reflexion realer Abläufe in Verdachts- oder Beschwerdesituationen,
  • die Identifikation struktureller Schwachstellen,
  • die Ableitung konkreter Verbesserungsmaßnahmen.


Interne Revision ist ausdrücklich kein Instrument der Sanktionierung, sondern ein Verfahren zur strukturellen Verbesserung und zur Erhöhung der Handlungssicherheit aller Beteiligten.

Dabei werden beispielsweise Meldewege testweise durchgespielt, Zuständigkeitsketten überprüft oder reale Fallverläufe anonymisiert analysiert, um mögliche Verzögerungen oder Unklarheiten zu identifizieren.

Ziel ist es, Strukturen belastbar zu halten – auch unter zeitlichem oder emotionalem Druck.

Erkenntnisse aus Risikoanalysen, Rückmeldungen, Schulungen und Vorfällen bleiben nicht folgenlos. Sie werden in einem verbindlichen Maßnahmenplan gebündelt.

Der Maßnahmenplan dient dazu, Entwicklungsziele konkret zu formulieren und deren Umsetzung nachvollziehbar zu steuern.

Entwicklungsziele werden nach dem SMART-Prinzip formuliert. Maßnahmen sind damit:

  • spezifisch beschrieben,
  • in ihrer Wirkung messbar oder überprüfbar,
  • realistisch umsetzbar,
  • für die beteiligten Akteur*innen nachvollziehbar akzeptiert,
  • mit einem klaren zeitlichen Rahmen versehen.


Diese Struktur verhindert unverbindliche Absichtserklärungen und stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen nicht nur beschlossen, sondern tatsächlich umgesetzt und überprüft werden können.

Für jede Maßnahme wird festgelegt:

  • welches Ziel erreicht werden soll,
  • welche Zielgruppe oder welches Setting betroffen ist,
  • welche Rolle verantwortlich ist und wer die Vertretung übernimmt,
  • welche konkreten Schritte erfolgen,
  • welche Ressourcen benötigt werden,
  • woran der Erfolg gemessen wird.


Die Wirksamkeit von Präventionsprogrammen im Bereich Sucht- und Medienkompetenz wird regelmäßig reflektiert und in die Weiterentwicklung des Schutzsystems einbezogen. Erkenntnisse aus Projekten fließen in Schulungsformate und Beteiligungsprozesse ein.

Die Umsetzung wird regelmäßig überprüft:

  • mindestens quartalsweise erfolgt eine interne Statusprüfung im PSiG-Team,
  • mindestens halbjährlich wird der Stand der Maßnahmen an den Vorstand rückgekoppelt.


Erfahrungen aus Konfliktbearbeitungen und Coachingformaten werden im Rahmen der Evaluation reflektiert. Erkenntnisse fließen in Schulungsangebote, Leitlinienarbeit und strukturelle Anpassungen ein.

Maßnahmen können beispielsweise umfassen:

  • die Anpassung von Appendices einzelner Fachbereiche,
  • die Überarbeitung von Schulungsformaten,
  • die Präzisierung von Dokumentationsvorlagen,
  • die Weiterentwicklung digitaler Beschwerdewege.


Umsetzung und Wirkung werden in definierten Zeiträumen überprüft und bei Bedarf nachgesteuert.

So bleibt Schutz eine aktiv gesteuerte Führungsaufgabe und kein Nebenbei-Thema.

Die TG Herford verankert externe fachliche Begleitung als Bestandteil ihrer Schutzstruktur.

Externe Expertise wird nicht ausschließlich im Krisenfall genutzt, sondern regelmäßig in Schulungen, Fallreflexionen und der Weiterentwicklung von Standards einbezogen.

Ziel ist es:

  • fachliche Qualität zu sichern,
  • Blindstellen zu reduzieren,
  • Handlungssicherheit zu erhöhen,
  • Entscheidungen objektiv abzusichern.


Externe Fachlichkeit wird damit als Qualitätsmerkmal verstanden und nicht als Zeichen von Unsicherheit.

Erfahrungen aus konkreten Fällen oder Verdachtsbearbeitungen werden in einem geschützten Rahmen reflektiert. Dieser Qualitätszirkel dient dazu, aus realen Situationen zu lernen und Verfahren weiterzuentwickeln.

Reflexion erfolgt:

  • datenschutzkonform,
  • mit klaren Rollen,
  • ohne öffentliche Fallbesprechung,
  • bei Bedarf unter Einbindung externer Fachbegleitung oder einer Insofa.


Ziel ist es, Verfahrenssicherheit zu erhöhen, Unsicherheiten zu klären und Standards dort anzupassen, wo sie sich als unzureichend oder missverständlich erwiesen haben.

Die Weiterentwicklung des Schutzsystems erfolgt nicht isoliert in einzelnen Funktionen. Beteiligt sind insbesondere:

  • der Vorstand,
  • das PSiG-Team,
  • das Interventionsteam,
  • Fachabteilungs- und Fachbereichsleitungen,
  • die Vereinsjugend über Jugendausschuss sowie NextGen / NextGen Heroes.


Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden und Eltern werden systematisch einbezogen.

Rückmeldungen aus Jugendausschuss, NextGen-Formaten, Vereinsheld-Formaten oder aus direkten Trainingskontexten werden gesammelt, strukturiert ausgewertet und – sofern relevant – in Maßnahmenpläne oder strukturelle Anpassungen überführt.

Dadurch wird Beteiligung wirksam und nicht symbolisch. Beteiligung wird nicht nur angehört, sondern nachvollziehbar verarbeitet.

Änderungen und Fortschreibungen des Basisschutzkonzeptes werden durch Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzt. Gleiches gilt für thematische Schutzkonzepte sowie bereichs- oder settingspezifische Appendices.

Jede Fassung des Basisschutzkonzeptes enthält eine Versionsnummer sowie das Datum des Inkrafttretens und der letzten Aktualisierung. Frühere Fassungen werden archiviert, um die Entwicklung des Schutzsystems nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die jeweils gültige Fassung wird transparent kommuniziert und zugänglich gemacht.

Abschließend werden Inkrafttreten, Veröffentlichung und zukünftige Fortschreibung des Schutzkonzeptes im folgenden Kapitel geregelt.

Wann gilt das Schutzkonzept und wie wird es veröffentlicht?

In diesem Kapitel erfährst du:

  • wann das Schutzkonzept in Kraft tritt
  • wie es veröffentlicht wird
  • wie zukünftige Anpassungen geregelt sind


Dieses Kapitel regelt die formale Verankerung des Basisschutzkonzeptes sowie seine kontinuierliche Fortschreibung.

Das Basisschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands der TG Herford in Kraft.

Beschlussdatum und Versionsnummer werden ausgewiesen. Teiländerungen unterliegen demselben Beschlussverfahren.

Mit Inkrafttreten sind alle im Verein tätigen Personen verpflichtet, die Regelungen dieses Schutzkonzeptes zu beachten und umzusetzen.

Das Schutzkonzept gilt für alle Tätigkeitsfelder, Angebote und Veranstaltungen des Vereins – im Hauptverein, in Fachabteilungen und Fachbereichen sowie in Kooperationskontexten.

Es gilt für:

  • hauptamtlich Beschäftigte,
  • ehrenamtlich Tätige,
  • Honorarkräfte,
  • Personen im Freiwilligendienst,
  • Mitglieder,
  • externe Teilnehmende.


In Kooperationssettings wird das Schutzkonzept als verbindlicher Orientierungsrahmen eingebracht. Abweichende Regelungen Dritter dürfen die Schutzstandards dieses Basiskonzeptes nicht unterschreiten.

Das Basisschutzkonzept bildet den verbindlichen Rahmen für alle thematischen Schutzmodule sowie bereichs- oder settingspezifischen Appendices.

Appendices konkretisieren bestehende Regelungen, dürfen diese jedoch nicht abschwächen oder ihnen widersprechen. Sie dienen der Anpassung an spezifische Tätigkeitsfelder, Zielgruppen oder organisatorische Anforderungen.

Die Entwicklung und Fortschreibung von Themenmodulen und Appendices erfolgt strukturiert und unterliegt der formalen Beschlussfassung durch den Vorstand.

Die jeweils gültige Fassung wird:

  • auf der Website der TG Herford veröffentlicht,
  • in internen Kommunikationsmedien zugänglich gemacht,
  • neuen Mitarbeitenden sowie Ehrenamtlichen im Rahmen der Einführung zur Verfügung gestellt.


Zuständigkeiten, Ansprechpersonen und Meldewege werden dauerhaft sichtbar gehalten.

Transparenz bezieht sich auf Strukturen und Verfahren – nicht auf personenbezogene Inhalte einzelner Fälle.

Frühere Versionen werden archiviert, um die Entwicklung des Schutzsystems nachvollziehbar zu dokumentieren.

Das Schutzkonzept ist als lebendes Dokument angelegt.

Erfahrungen aus Praxis, Beteiligungsformaten, Schulungen und Interventionen fließen in regelmäßige Überprüfungen ein. Anpassungen erfolgen strukturiert, dokumentiert und durch Vorstandsbeschluss.

Ziel ist eine lernende, offene und verantwortungsbewusste Schutzkultur, die Prävention und Intervention kontinuierlich weiterentwickelt.

Themenmodule

  • Bildungs- & Betreuungssettings
  • Digitale Verantwortung
  • Diversität & Chancengleichheit
  • Förder- & Talentstruktur
  • Freiwilligendienste & junge Menschen
  • Krisenmanagement
  • Strukturelle Prävention
  • Trainings & Sportbetrieb
  • Veranstaltungen
  • Wettkämpfe & Fahrten


Settingspezifische Appendices

  • im Entwicklungsprozess


Die gesamten Schutzkonzepte der TG Herford sind dauerhaft, vollständig und in der aktuellsten Version immer direkt unter tgherford.de/schutzkonzept

Abschluss: Basiskonzept

Mit Inkrafttreten dieses Schutzkonzeptes verpflichtet sich die TG Herford, Schutz vor interpersoneller Gewalt einschließlich sexualisierter Gewalt als dauerhafte Führungs-, Kultur- und Organisationsaufgabe zu verstehen.

Dieses Basiskonzept bildet den verbindlichen Rahmen für alle Schutzmaßnahmen im Verein. Es schafft Orientierung, sichert Zuständigkeiten und stärkt die Handlungsfähigkeit in sensiblen Situationen.

Schutz ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Die TG Herford versteht dieses Konzept daher als lebendiges Fundament, das kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse angepasst wird – mit dem Ziel, sichere Räume für alle zu gewährleisten.