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ab dem 01.01.2024

VereinsbeitragErwachsenErmäßigt*Familien**
Grundbeitrag6,00€5,00€12,00€
Abteilungsbeiträge Erwachsen Ermäßigt* Familie**
Badminton 6,50€ 5,50 € 13,00€
Basketball 6,00€ 5,50€ 12,00€
Billard 23,00€ 14,00€
Budo 8,00€ 7,50€ 16,00€
Eiskunstlauf 6,00€ 5,50€ 12,00€
Fechten 24,00€ 23,50€ 48,00€
Handball 7,00€ 6,00€ 14,00€
Jonglage 7,00€ 6,50€ 14,00€
Kegeln 10,50€ 7,00€ 21,00€
Leichtathletik 6,50€ 6,00€ 13,00€
Parkour 12€ 11,50€ 24,00€
Schwimmen 8,50€ 8,00€ 17,00€
Taekwondo 12,50€ 10,00€ 25,00€
TG AKTIV 6,00€ 5,50€ 12,00€
TG EDU - 0,00€ -
TG FIT 14,00€ 13,50€ 28,00€
TG KIDS 8,00€ 12,50€ 25,00€
TG PLAY 6,00€ 5,50€ 12,00€
Tischtennis 8€ 7,50€ 16,00€
Turnen 21,00€ 20,50€ 42,00€
Volleyball 6,00€ 5,50€ 12,00€
Zusatzbeitrag Erwachsen Ermäßigt*
Basketball (1) 2,50€ -
Budo (Ju-Jutsu) (1) 2,00€ 2,00€
Schwimmen (1) 2,00€ 2,00€
Tischtennis (1) - 5,50€
Leistungsturnen 1 (2) - 25,00€
Leistungsturnen 2 (2) - 35,00€
Volleyball (1) 1,00€ 0,50€
TG EDU – Mittagsverpflegung TG HOPS (3) - 95,00€
TG EDU – Früh-/Randstundenbetreuung GS Obering (3) - 60,00€
TG EDU – Früh-/Randstundenbetreuung GS Stiftberg (3) - 60,00€
* Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende Schwerbehinderte ab GdB 50, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Passivmitglieder (siehe Satzung).
** Ehe-/Lebenspartner mit beliebig vielen eigenen Kindern unter 18 Jahren. Ein Familienbeitrag ist erst ab drei Personen möglich.
(1) Die Abteilung erhebt eine Gebühr für Aktiv-/Wettkampfsportler.
(2) Die Abteilung erhebt einen Zusatzbeitrag für das Leitsungstraining. Turnen 1 = ein Zusatztraining pro Woche. Turnen 2 = zwei Zusatztrainings pro Woche.
(3) Für diesen Zusatzbeitrag gelten zusätzlich die Regelungen des jeweils gültigen Informationsblatts zur Mittagsversorgung/Früh- bzw. Randstundenbetreuung. Wie in den Informationsblättern genannt, ist Abweichend von den eigentlichen Kündigungsmodalitäten dieser Zusatzbeitrag nur jährlich kündbar. Als Laufzeit gilt das jeweilige Kita-/Schuljahr (je 01.08. bis 31.07.).

Jedes Mitglied (ausgenommen Passivmitglieder) muss mindestens in einer Abteilung gemeldet sein. Dies bedeutet, dass immer der Grundbeitrag und mindestens ein Abteilungsbeitrag anfallen. Abteilungs- und Zusatzbeiträge fallen für jede genutzte Abteilung oder Zusatzleistung an.

Wir erheben eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00€.

Die Höhe der Abteilungsbeiträge kann von den Abteilungsversammlungen und Zusatzbeiträge von den Abteilungsleitungen verändert werden, vorausgesetzt der Vorstand hat dem zugestimmt.

Bei Rechnungszahlern erheben wir pro Rechnung eine Gebühr von 3,00€. Pro Mahnung fällt eine Gebühr in Höhe von 4,00€ an.

Die Beiträge werden grundsätzlich monatlich zum 15. des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise gewählt. Ein Wechsel der Zahlweise kann immer nur zum jeweils entsprechenden Kündigungsdatum erfolgen. Es gilt für Grund-, Abteilungs- und Zusatzbeiträge immer die gleiche Zahlweise.

Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:

bei monatlicher Zahlweise zum Ende eines jeden Monats.
bei halbjährlicher Zahlweise zum 30. Juni oder 31. Dezember.

bei jährlicher Zahlweise zum 31. Dezember.

Dies gilt für Grund-, Abteilungs- und Zusatzbeiträge. Die Kündigung ist in Textform mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Bitte nutzen sie dafür unser Kündigungsformular unter www.tgherford.de.

Grundlage für die Erhebung der Beiträge und Gebühren ist unsere Satzung.

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Turngemeinde Herford von 1860 e.V., Waldfriedenstr. 62, 32049 Herford Gläubiger-Identifikationsnummer: DE54ZZZ00000124612 Mandatsreferenz wird von der TGH erzeugt und entspricht der Mitgliedsnummer. Ich ermächtige die Turngemeinde Herford von 1860 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels wiederkehrender Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Turngemeinde Herford von 1860 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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